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Cats
Great Schrauber
Beiträge: 240 Ort: Breuna
Meine FJ:: 3 CW BJ.89
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Erstellt: 05.06.06, 20:18 Betreff: TÜV
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Wie ich ja schon geschrieben habe bin ich ja frisch durch den TÜV und habe auch noch einen netten, oder vielleicht auch "blinden" Prüfer erwischt. Da das mopped ja schon Mai 05 abgelaufen war, hätte meine neue Plakette ja nur bis Mai 07 gehen dürfen, habe aber bis Mai 08 TÜV. Im Schein stehts auch. Ab und zu ein bischen Glück gehört wohl dazu.
Ich bin total langsam, aber MÜDE werde ich schnell. Noch ein Motto: Was Du heut nicht kannst besorgen, schaffste morgen auch nicht.
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arizona 2
Ehemaliges Mitglied
Ort: Germering
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Erstellt: 06.06.06, 15:18 Betreff: Re: TÜV
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Ne ne du, das hat schon seine Richtigkeit! War bei mir auch mal so! Tüv´ler sagte: Wenn der Tüv genau 12 Monate abgelaufen ist werden die 12 Monate nicht zurückgedreht! Klingt komisch, ist aber so.
Zu früh gefreut, was!
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FJ-
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 06.06.06, 23:57 Betreff: Re: TÜV
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Zitat: arizona
Ne ne du, das hat schon seine Richtigkeit! War bei mir auch mal so! Tüv´ler sagte: Wenn der Tüv genau 12 Monate abgelaufen ist werden die 12 Monate nicht zurückgedreht!Klingt komisch, ist aber so.
Zu früh gefreut, was! |
Hm,
also ich habe bei meinem Auto, welches über 12 Monate über den TüV war (nicht gefahren, ist wie die Dicke nur Spaßmobil wird auch nur im Sommer gefahren, aber seit ich die Dicke habe stand er nur noch) habe ich nur 8 Monate bekommen. Ich kenne das auch nur so das man generell das Datum des unter NORMALEN Umständen erfolgten Prüfungstermines bekommt. Grundsätzlich bei Überzug also Rückdatierung. ABER wenn es stimmt was Du sagst wäre es Super wenn man da was schriftliches drüber hätte, das man denen auch sagen kann das es nicht so läuft mit der endlosen Rückdatierung.
Oder muß es genau auf den Monat 12 Monate sein ? Und was passiert wenn man 13 Monate drüber ist ?? Wäre ja ungerecht dem einen 24 Monate zu geben und dem anderen nur 11 Monate.
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Hahneko
BEST Schrauber
Beiträge: 2354 Ort: Künzell
Meine FJ:: 1TX mit XJR-1300-Motor
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Erstellt: 07.06.06, 08:58 Betreff: Re: TÜV
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@Tüv-Vorführer,
ich bekam neulich auch zwei volle Jahre neuen Tüv für eine FJ, bei der der alte schon gut ein halbes Jahr abgelaufen war. Der Grund ist, daß sie abgemeldet war! So sagte es mir der Prüfer jedenfalls. Also: Bei einen angemeldeten Fahrzeug wird rückdatiert, bei einem abgemeldeten gibt´s volle zwei Jahre. Nagelt mich aber darauf nicht fest, ich gebe nur die Handhabung meines Prüfers wider!
Hahneko
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Oldie
Mittlerer Schrauber
Beiträge: 48 Ort: Muenchen
Meine FJ:: 3 YA
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Erstellt: 07.06.06, 23:22 Betreff: Re: TÜV
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Hi,
stimmt so wohl nicht.
Ein Bekannter hat vorigen Herbst von einem Kollgen eine Suzuki gekauft, die nicht mehr bewegt aber zugelassen 4 Jahre in einer TG gestanden hatte.
Er hat sich getraut und ist mit der Kiste zum TÜV gefahren - und hat ebenfalls die vollen 2 Jahre bis zur nächsten HU bekommen.
Für den genauen rechtlichen Hintergrund müßte man die StVZO bemühen; habe leider keine aktuelle Fassung vorliegen. Näheres müßte der TÜV/DEKRA selbst oder z.B. auch der ADAC wissen.
Gruß
Oldie
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ClaRa
Meister Schrauber
Beiträge: 158 Ort: Horhausen/Westerwald
Meine FJ:: 1 XJ
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Erstellt: 08.06.06, 15:12 Betreff: Re: TÜV
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Vielleicht, wie so vieles beim TÜV, Ermessensspielraum. Wenn in Oldies Fall der Prüfer rückdatiert hätte, wärs aber teuer geworden. Für vier Jahre TÜV bezahlen und immernoch keine gütige Plakette!
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1TX-Matze
Viel Schrauber
Beiträge: 54 Ort: 06317 Amsdorf
Meine FJ:: 1TX Bj. 87
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Erstellt: 08.06.06, 16:06 Betreff: Re: TÜV
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FJ war mehr als ein Jahr überfällig. Nächster Termin demnach in 11 Monaten. So war es bei mir. Ist aber nicht so schlimm, dafür hat der Prüfer die Filzbrille auf der Nase gehabt.
FJ1200 1TX Bj. 1987, XJ600 Bj. 89
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Cats
Great Schrauber
Beiträge: 240 Ort: Breuna
Meine FJ:: 3 CW BJ.89
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Erstellt: 08.06.06, 16:10 Betreff: Re: TÜV
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Ist ja eigentlich auch egal ob er sich vertan hat oder nicht, habe aber gestern für einen Freund eine Triumph zum TÜV gefahren, die war 13 Monate drüber, aber auch ständig angemeldet, und auch der hat volle 2 Jahre gekriegt.
Ich bin total langsam, aber MÜDE werde ich schnell. Noch ein Motto: Was Du heut nicht kannst besorgen, schaffste morgen auch nicht.
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Pio
Mittlerer Schrauber
Beiträge: 46 Ort: Plettenberg
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Erstellt: 08.06.06, 17:38 Betreff: Re: TÜV
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Hallo,
ähnliches Problem hatte wie ich meine Winter-XT bekam. Die hatte zwar noch ein Jahr TÜV, war aber schon 3 Jahre abgemeldet. Der Händler wo sie stand hatte die Standuhr wohl immer von seinem Haustüv mitprüfen lassen. Ich brauchte also ne Vollabnahme. Die unterscheidet sich aber nicht in der Durchührung und auch nur kaum im Preis von der normalen HU. Vielleicht ist das der Grund für für die vollen 2 Jahre nach der Prüfung? Genaueres werden aber wohl nur die Blau- bzw. Grünkittel sagen können.
Grüße aus dem Sauerland Pio
Rechtschreibfehler sind beabsichtigt und dienen der allgemeinen Erheiterung
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Ben Zouf
BEST Schrauber
Beiträge: 1697 Ort: Hannover
Meine FJ:: 3CW & Suzuki DR 750 Big
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Erstellt: 08.06.06, 19:15 Betreff: Re: TÜV
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Hallo,
in Deutschland muß ein zugelassenes KFZ TÜV haben! Ist ein neuer Fakt! Sonst ist es eine Ordnungswidrigkeit und das kostet. Auch wenn es nicht im Straßenverkehr bewegt wird, so geschehen, sondern auf eine Anhänger transportiert wird. Nicht erwischt und für vollen TÜV schnell nochmal ab- und wieder anmelden... Vorsicht! KFZ-Schein WASCHEN, daß man den HU-Stempel nicht mehr lesen kann und die alte TÜV-Plakette ENTFERNEN (wäre für den Anhängertransport auch besser gewesen). Sonst liefert ihr der Zulassungsstelle Beweise und das Ordnungsgeld wird vor Ort fällig.
Zum HU mit schon länger abgelaufener Plakette: Rückdatierung und Extragebühr wird fällig. Begründung: Wer sowas macht spart sicher auch an der Wartung! Also muß intensiver geprüft werden und das kostet.
Alle Oldtimerfans sind über diese Neuregelung im allerhöchsten Maße ERFREUT...
MfG BZ
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arizona 2
Ehemaliges Mitglied
Ort: Germering
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Erstellt: 10.06.06, 00:11 Betreff: Re: TÜV
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Am Donnerstag bei TÜV Bayern gewesen - nach gefragt!
Wenn ein KFZ länger als 18 Monate Stillgelegt war ist ein sogenanntes Vollgutachten nötig.
Wenn ein KFZ trotz Anmeldung den TÜV um mehr als 12 Monate Überzogen hat - dito
Wenn ein KFZ Angemeldet ist und der TÜV exakt 12 Monate abgelaufen ist kann der TÜV um volle 24 Monate ausgestellt werden ohne das ein Vollgutachten erstellt wird.
Wenn ein Fahrzeug auf einem Anhänger Transportiert wird nimmt es nicht am öffentlichen Strasenverkehr teil und unterliegt somit weder der StVo noch der StvZo!
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FJ-
Ehemaliges Mitglied
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Erstellt: 11.06.06, 01:58 Betreff: Re: TÜV
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Zitat: arizona
Am Donnerstag bei TÜV Bayern gewesen - nach gefragt!
Wenn ein KFZ länger als 18 Monate Stillgelegt war ist ein sogenanntes Vollgutachten nötig.
Wenn ein KFZ trotz Anmeldung den TÜV um mehr als 12 Monate Überzogen hat - dito
Wenn ein KFZ Angemeldet ist und der TÜV exakt 12 Monate abgelaufen ist kann der TÜV um volle 24 Monate ausgestellt werden ohne das ein Vollgutachten erstellt wird. Wenn ein Fahrzeug auf einem Anhänger Transportiert wird nimmt es nicht am öffentlichen Strasenverkehr teil und unterliegt somit weder der StVo noch der StvZo! |
Hallo,
also mit anderen Worten nur Abzocke, denn derjenige welcher "nur" 11 Monate überzogen hat bekommt dann ja auch nur 13 Monate, wobei ein anderer mit "12" Monaten Überzug ja evtl. 24 Monate bekommt. Einfach nur lächerlich und OHNE jede Grundlage. Verbrecherbürokratie Deutschland.
[editiert: 11.06.06, 02:00 von FJ-]
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