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Hallo,
ich suche Informationen, vielleicht kann mir jemand helfen. Es geht um folgendes :
Wir zahlen (bzw. mein Mann) zahlt weniger als 75 % Unterhalt an seine Tochter (genau 130,00 Euro). Letztes Jahr habe ich den Unterhalt als Außergewöhnliche Belastung angegeben und es wurde genehmigt. Jetzt hat sich mein Mann entschieden (auf Drängen des Jugendamtes), sich einen Steuerfreibetrag eintragen zu lassen (er hat mittlerweile sehr hohe hohe Werbungskosten-797 Euro pro Monat wurden eingetragen). Er hat u.a. die Unterhaltsleistung in Höhe von 130,00 Euro monatlich eingetragen und es wurde abgelehnt. Halber Kinderfreibetrag natürlich auch gestrichen (das wir da keinen Ansprucgh drau hatten, war uns klar.
Was ist denn jetzt richtig ?
Wo kann ich mir Informationen holen bzw. finden ? Ich habe irgendwann mal gelesen, daß da irgendetwas beim Bundesverfassungsgericht läuft wegen Streichung des halben Kinderfreibetrages bei Zahlung von weniger als 75 % Unterhalt. Kann das sein ? Und wieso wurde es letztes Jahr bei uns genehmigt ? Zufall ???
Für einen Hinweis wäre ich dankbar.
Silke