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Hallo Micha,
jetzt vermischt Du aber was:
Im Urteil wird Unterhaltsforderung mit einer Unterhaltsüberzahlung aufgerechnet. Aber nicht mit einer „normalen“ Forderung. Gleichzeitig war es zuviel – also unrechtmässig – gepfändeter Unterhalt gewesen. Diesen darf man sicherlich mit zukünftigen Unterhaltszahlungen verrechnen.
Außerdem scheint es sich im Urteil nicht um Kindesunterhalt zu gehen.
Das Problem im Beitrag war gewesen, dass Schulden der Mutter mit dem Kindesunterhalt verrechnet wurden. Geht garantiert nicht:
Schuldnerin ist hier zum Einen die Mutter an den Vater.
Die zweite Konstellation ist, dass der Vater an das Kind (nicht an die Mutter) Unterhalt schuldet.
Micha als Computerfuzzi solltest Du bitte Deine Hieroglyphen abstellen. Alles ist so schwer lesbar hierdurch.
Grüßle
Ingrid
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Schumacher @ zweitfrauen.de