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Hallo zusammen!!!
Ich habe da mal eine Frage, bezüglich dem Kindesunterhalt.
Mein Mann hat seit sechs Jahren den Unterhalt für seine beiden Kinder immer am 15. des Monats überwiesen, da er erst immer zwischen den 7.- 10. Kalendertag sein Gehalt bekommt.
Das war sowohl mit der EX als auch mit dem Jugendamt abgesprochen.
Nun hat die liebe Ex vor einem halben Jahr darauf bestanden, dass sie zukünftig das Geld schon am ersten überwiesen haben will. Mein Mann wollte keinen Streit (nicht schon wieder) und hat am ersten überwiesen. Dabei eben auch den Dispo erhöt, das es überhaupt möglich war.
Jetzt hatten wir aber ein paar ungeplante Ausgaben und konnten den Unterhalt erst am 8. überweisen.
Jetzt meine Frage:
Kann die Ex einklagen, das der Unterhalt am ersten überwiesen wird, auch wenn da noch kein Gehalt von meinen Mann da ist? Und können sie uns evtl. auch zwingen, den Dispo auf unseren Konto zu erhöhen, nur das genügend Geld für den Unterhalt da ist? Kann ein Richter verlangen, dass wir noch mehr Schulden machen müssen, nur weil die Ex das Geld unbedingt am ersten haben will????
Wäre euch sehr dankbar, wenn ihr mir helfen könntet.
Vielen Dank schon jetzt.
Liebe Grüsse Tanja