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Tachchen Ingrid,
wo du recht hast, haste recht. Darf ja auch mal passieren ;-)
Vor solchen Pauschalunterschriften, die letztlich zu einem wehrlosen
Ausliefern auf Gedeih und Verderb führen, kann nicht dringend genug gewarnt
werden.
Hier soll offensichtlich die Friedensbereitschaft einer Seite schamlos
ausgenutzt werden.
Herzliche Grüße
Hartmut Schewe
Im Hau 15
72631 Aichtal
Tel: 07127/56702
Freiheit ist immer die Freiheit des Andersdenkenden (Rosa Luxemburg, Januar
1919 von nationalistischen Offizieren ermordet)
Hallo,
das geplante Gesetz kann nicht angewendet werden, weil es ja noch kein
Gesetz ist.
Mein Tipp wäre: nicht unterschreiben! Gegen ein Urteil des Richters kann er,
wenn das Gesetz in irgendeiner Form mal durch ist, vorgehen – eine
freiwillige Unterschrift kriegt er schwerer vom Tisch.
Wenn sie die Doppelbelastung hat, ist sie ja vielleicht froh, wenn ihr eine
Belastung (die Kindesbetreuung) wenigstens zeitweise, für die Umgangszeiten
abgenommen wird.
Auch wenn er unterschreibt, hat er keine Sicherheit, dass sie nicht
übermorgen mit irgendwelchen neuen obskuren Forderungen finanzieller Art
kommt. Also besser gleich Grenzen setzen.
Gruß
Ingrid