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wobei das Urteil, um Andrea zu ergänzen, dann ein Titel ist.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Leny1974 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 25. Juni 2007 12:12
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Titulierung
Hallo,
soweit ich weiss, gilt dieses nur für Kindesunterhalt....weil das Kind ja
ein recht darauf hat.
Bei EU oder BU ist das nicht so. Es würde dann auf ein gerichtliches
Verfahren hinauslaufen und evtl. in einem Urteil enden.
grüsse Andrea
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