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Guten Morgen zusammen,
ich habe eine Frage an die Wissenden unter Euch. Ich habe gelesen, dass man einer Titulierung des Unterhaltes zustimmen muss. Gilt das nur für den Kindesunterhalt, oder auch für den Nachehelichen/Betreuungsunterhalt?
Danke schonmal und einen schönen Tag :-)
´stueck