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Hallo,
bin neu hier und grüße als "Zweitfrau" fröhlich in die Runde.
Verfolge die einzelnen Foren aufmerksam habe aber noch nicht eine eindeutige Antwort auf meine Frage respektive Situation erhalten können.
Alle Jahre wieder...werden die Lohnabrechnungen eingefordert, da wir permanent und seid unserer Hochzeit Stress mit der Ex haben und sie versucht den Umgang zu boykottieren, wollen wir jetzt mal ein bißchen nickelig sein.
Mein Mann verdient im Schnitt 1900 € netto. Ist in der DDT in Gruppe 5 und zahlt 307 € Unterhalt. Jetzt habe ich gelesen, dass er automatisch zwei Stufen höher rutschen würde, da er ja nur für eine Person unterhaltspflichtig ist. Was ist aber, wenn ich arbeitslos bin? Ist er mir gegenüber dann nicht auch Unterhaltpflichtig?
Zur Vorab-Info: Wir zahlen gerne und regelmäßig Unterhalt, beteiligen uns an der sehr kostenspieligen Nachhilfe und kleiden den Jungen in der Regel neu ein.
LG
Sissi
[editiert: 30.09.04, 15:09 von sissi]