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Die geschiedene Frau kann, da sie ja Leistungen aus dem Versorgungsausgleich erhalten hat aus Ihrer Rentenversicherung eine Scheidungsrente beantragen, wenn sie noch minderjährige Kinder erzieht.
Die Kinder können eine Waisenrente beantragen.
Diese Zahlungen verringern die Witwenrente der Zweitfrau.