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Tach Euridike, mich deucht, du erwartest die Beantwortung von Fragen, die auch der gewiefteste Jurist nicht beantworten könnte. Es sei denn, er wäre Familien-Richter und dünkte sich (damit nahezu zwangsläufig) im Besitze der Allwissenheit. Aber ob er sich bei der nächsten Entscheidung noch seiner Worte entsinnen könnte ... ? Herzliche Grüße Hartmut Schewe Mal eine Frage. Wie sieht das eigentlich aus, wenn der Unterhaltspflichtige stirbt und seine zurück gebliebene Ehefrau dann die sog. Witwenrente bekommt. Es heißt doch, das auch Unterhaltsansprüche vererbt werden, d.h. würde die Witwe etwas erben, müßte sie daraus wohl Unterhalt zahlen, bis das Erbe aufgebraucht ist. Witwenrente ist aber eigentlich kein Erbe, denn es kann ja nicht vererbt werden, müsste sie auch daraus KU und EU zahlen oder würde wenigstens der EU wegfallen und wie würde sich das berechnen und wie sähe das aus, wenn eine LV bestehen würde und die Witwe als berechtigte benannt wäre, auch das ist nicht wirklich erben. Und wie sieht das aus, wenn er sich zusätzlich rentenversichert, dies aber im Unterhalt nicht berücksichtigt wird, wird es dann im nachhinein, wenn er Rente bezieht, berücksichtigt, obwohl er sich das sozusagen jetzt vom Munde abgespart hat.? Und wie sieht es umkehrt aus, wenn sie verstirbt und er von ihr Witwerrente erhält, muß er dies auch mit seiner Ex teilen, bzw. wenn eine LV ihn als berechtigten einsetzt, hat die Ex dann auch die Finger drin? Ist vielleicht eine blöde Frage, aber wir planen nunmal unsere gemeinsame Zukunft, die irgendwie auch wenn möglich auf sicheren finanziellen Füßen stehen soll und wir suchen eben nach Möglichkeiten, dass nicht ständig andere von unserem Tisch mitessen. Gruß euridike |