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Hallo Euridike,
mir deucht (das Wort wird sich wohl hier wie ein roter Faden durchziehen), dass eine zusätzliche Rentenversorgung oder die Ansparung als Lebensversicherung die einzige Möglichkeit ist, der Ex eine lange Nase zu drehen.
Also wenn der gebrauchte Mann, zur Absicherung der zweiten (Ehe-)Frau eine Lebensversicherung abschließt, egal ob auf Rentenbasis oder nicht, müsste eigentlich die Ex leeeeeer ausgehen.
Genauso müsste es bei verheirateten Zweitpaaren mit einer zusätzlichen Rentenversicherung gehen.
Eine Lebensversicherung/Rentenversicherung zählt nicht zum Erbe, also gibt es daraus keinen Pflichtteil.
Mit müsste eigentlich meine ich den Status heute. Kann ja sein, dass in Zukunft dem Gesetzgeber und/oder den Richtern in diese Richtung wieder was Neues einfällt.
Gruß
Ingrid
Rest siehe weiter unten im Thread
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Schumacher @ zweitfrauen.de