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Hallo zusammen,
bei uns gehen die Schreiben hin und her und immer noch kein Scheidungstermin in Sicht. Zum letzten Schreiben des Gegenanwaltes bzgl. nachehelichem Unterhalt habe ich so viele Fragen, vielleicht weiß das ja hier jemand.
Es geht um den Wohnwertvorteil einer nach der Trennung von der Unterhaltsempfängerin gekauften Eigentumswohnung. Lt. Rechnung des Gegenanwaltes heben sich Kosten / Wohnwert gegen anzunehmende Miete auf, allerdings ist die gekaufte Wohnung für Mutter und Kind über 100 qm groß, muss man die Miete für ein solch großes Objekt anrechnen, oder gibt es vielleicht eine Richtlinie wieviel Wohnraum für einen Erwachsenen mit Kind als "normal" eingestuft würde ?
Dann wird geschrieben, dass das Kind nach der Scheidung bei der Mutter krankenversichert würde, mein LG ist Privatversichert. Muss das Kind nicht immer in die Privatversicherung wenn einer privat versichert ist ?
Zum Kindesunterhalt der höchsten Einkommensstufe werden weiter die Betreuungskosten der Ganztagsschule auf ihrer Seite als Kosten/ Abzug des Einkommens gerechnet, sie arbeitet 4 Tage bis 14:00 Uhr, Kind ist bis 17:00 Uhr betreut. Kann es sein, dass höchster KU gezahlt werden muss und zzgl. plus Betreuungskosten, obwohl sie auf der anderen Seite gar die Ganztagsbetreuung gar nicht komplett zum Arbeiten nutzt, bzw. eine Ganztagsstelle überobligatorisch wäre ? Also mein LG muss die Ganztagsbetreuung zahlen, aber deswegen muss sie trotzdem nicht in der Zeit für ihr eigenes Auskommen arbeiten?
Als Letztes wird der Betrag beziffert den sie angeblich höchstens bei einer Vollzeitstelle verdienen könnte. Dieser liegt bei 50% dessen, was sie im Mom durch den Unterhalt zur Verfügung hat.Gibt es irgendwo schon Urteile, dass der Unterhalt an dem gemessen wird was der Unterhaltsempfänger ungefähr selbst erwirschaften könnte und nicht mehr an dem Geld, was innerhalb der Ehe zur Verfügung stand ?
Ich danke schon mal herzlich für´s lesen und freue mich über Antworten
´stueck