Beitrag 72 von 1.340 (5%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Ausgleich des Steuernachteiles. Mein LG zahlt einen Unterhaltsbetrag, mehr als doppelt über dem Betrag, der für Unterhaltszahlungen anrechenbar ist ( ca. 13.000,- € sind die Höchstgrenze ). Nun hat er seinen Steuerbescheid zurück und bekommt einen Betrag x an zuviel gezahlten Steuern zurückerstattet. Seine Ex hat die Unterschrift zur benötigten Anlage U unterschrieben und dafür steht ihr zu, dass er ihr den Steuernachteil den sie dadurch hat ausgleichen muss.
Meine erste Frage wäre, wie man wohl herausbekommt, wie hoch dieser Ausgleichsbetrag sein wird, denn solange können wir ja unsere Steuerrückzahlung nicht anrühren, weil wir nicht wissen, wieviel uns davon verbleiben wird und wieviel an die Ex geht.
Weiter war gestern unsere Überlegung, was denn wäre, wenn die Ex aus Unwissen eine falsche Steuererklärung macht, z.B. Dinge die sie anrechnen könnte vergisst und dadurch höhere Steuern zahlen muss als sie müsste. Da mein LG ja ihren Steuernachteil ausgleichen muss interessiert ihn natürlich schon, ob sie die bestmögliche Steuererklärung macht um hier nicht unnötig viel an sie zahlen zu müssen.
Hat dazu jemand einen Rat ?
Danke und Grüße
´stueck