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Hallo zusammen,
vielleicht hab ich das ja falsch interpretiert, aber wenn ich die Düsseldorfer Tabelle genau lese,
steht da was von berücksichtigungswürdigen Umgangskosten unter Punkt 10.
Kennt jemand das Thema und welche Voraussetzungen müssen gegeben sein, um den Punkt bei der Kinderunterhaltsberechnung zum Ansatz bringen zu können.
Konkret fahre ich alle zwei Wochen 300km einfache Fahrt plus Übernachtungskosten und da würd ich gerne was auf der Unterhaltsseite unternehmen.