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Hallo zusammen,
aus aktuellem Anlass brauche ich doch mal wieder Euren Rat und Eure Unterstützung bei einem Problem mit folgendem Hintergrund:
Die Tochter meines Mannes ist volljährig (20 Jahre) und selbst Mutter eines inzwischen dreijährigen Kindes. Durch die Beinflussung ihrer Mutter wiederum ist es schließlich leider zu einem kompletten Kontaktabbruch der Tochter gegenüber meines Mannes gekommen. Sie hat zwischenzeitlich auch eine eigene Wohnung. Wie sie diese finanziert ist uns jedoch nicht bekannt, da ihre Mutter Hartz4 erhält und minimal dazu verdient, wird es auch dieser nicht möglich sein die Tochter an dieser Stelle finanziell zu unterstützen. Ob sie einen Schulabschluss hat wissen wir ebenfalls nicht, nur dass sie sich momentan auf einem Berufskolleg befindet und eine Ausbildung zur Tätowiererin machen möchte. In diesem Zusammenhang absolvierte sie auch zwischenzeitlich ein Praktikum. Soviel dazu.
Gestern hat mein Mann ein Anwaltsschreiben erhalten, lt. welchem er seiner Tochter bzw. ihrem Anwalt, Auskunft über seine Einkünfte etc geben soll, um ihren Unterhaltsanspruch errechnen zu können.
Mein Mann hat zum 01.01.09 eine neue Stelle annehmen müssen, da ihm sein alter Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen gekündigt hat. Die neue Stelle bringt ihm einen Verdienst, welcher zwischen 3-400€ niedriger liegt als sein letztes Einkommen, da er dort nach langjähriger Beschäftigung übertariflich bezahlt wurde. Seine Arbeitszeiten sind allerdings deutlich länger und beinhalten den Samstag als weiteren Arbeitstag. Desweiteren bezahlt er für seine beiden minderjährigen Kinder Unterhalt, welcher in einem Vergleich vor 1,5 Jahren festgelegt wurde. In Zahlen ausgedrückt: 1200€ Gehalt, knapp 500€ Unterhalt. Dass ich hier deutlich „reinbuttern“ muss ist, denke ich mal klar.
Ich gehe übrigens auch voll arbeiten und in unserem Haushalt leben meine beiden Kinder (12 und 18).
Mein Mann gedenkt das erhaltene Anwaltsschreiben durch mich (also ohne eigenen Anwalt!) beantworten zu lassen und dem Anwalt seiner Tochter die gewünschten Auskünfte zu erteilen.
1. Macht das ohne eigenen Anwalt wirklich Sinn?
2. Er müsste doch eigentlich die Bescheinigungen für ein Jahr erbringen, aber durch den Arbeitsplatzwechsel ist doch das Gehalt von letztem Jahr überhaupt nicht mehr relevant, da ja auch deutlich höher, oder??
3. Ist er nicht selbst berechtigt Auskunft über Einkommen der Tochter, Zukunftspläne bezgl. Ausbildung o.ä. und Einkommen der Exfrau zu verlangen? Ist das nicht Voraussetzung, um den Unterhaltsanspruch seiner Tochter ihm gegenüber überhaupt errechnen zu können?
4. Falls ja, gibt er erst seine Infos ab und erbittet im Gegenzug die vorgenannten Informationen oder stellt er erst seine eigenen Anforderungen bevor er die seiner Tochter erfüllt?
5. Muss noch irgendetwas Wichtiges beachtet werden, was ich noch nicht erwähnt habe?
Es wäre wirklich super, wenn mir hier jemand helfen könnte!
Danke und viele Grüße
Pumperl