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Hallo,
ich habe etwas über die Anrechnung des zu erwartenden Kinderbonus auf den laufenden Unterhalt versucht zu ergoogeln.
Leider bin ich nicht so recht fündig geworden, mein derzeitiger Kenntnisstand ist folgender:
Im Auszahlungsmonat darf der Unterhaltspflichtige 50 € weniger Unterhalt zahlen, da er ja einen Anspruch auf den hälftigen Bonus hat (wie Kindergeld). Wie sieht es aber bei einem Mangelfall aus und was kann passieren, wenn der Unterhalt in einer bestimmten Höhe tituliert ist?
Weiss jemand etwas genaueres?
Grüße Andrea