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Hallo Gua,
also in einigen Urteilen habe ich schon gelesen, dass gesundheitsbedingter
Mehraufwand geltend gemacht werden kann. Ist aber nicht ganz einfach. Der
Arzt muss bescheinigen, dass z. B. eine bestimmte Diät notwendig ist, weil
eine bestimmte Krankheit vorliegt. Gefälligkeitsatteste bringen dabei wenig
oder im besten Fall eine Menge Ärger, da der Richter durchaus auch ein
Gutachten in Auftrag geben kann.
Dann muss man die Mehrkosten nachweisen und beziffern können.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: gua [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 23. Januar 2007 19:57
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re:
Hallo Ingrid,
danke für die Antwort. Hab noch eine
Ist es möglich einen Mehraufwand (oder wie immer das heisst) wegen einer
chron. Erkrankung geltend zu machen? Unter anderem Allergien, was sich auf
die Ernährung auswirkt. Wir müssen halt viel im Bioladen/Reformhaus
einkaufen. Ich habe im Internet noch nichts gefunden.
Grüße,gua
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