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Hi BabyOne, danke für Deine Antwort!
Natürlich, Du hast vollkommen Recht! Sorry, ich habe mich unter zweitens vertippt, ich meinte natürlich den "Selbstbehalt" nicht den Unterhalt!
Also, ich habe jetzt mal nach der Düsseldorfer Tabelle 2009 gegoogelt und herausgefunden, dass er, so weit ich es verstehe, mit seinem Gehalt in der Stufe 1 der Tabelle liegen würde und demnach für beide Kinder je 377€ zu bezahlen hätte. Der Vergleich wurde über 470€ geschlossen, lag also schon unter den 100 Prozent, da er bereits damals als Mangelfall lief.
Wie hoch wäre denn der Mindestunterhalt?
Ich gehe mal davon aus, dass er jetzt definitiv darunter liegen würde und somit eben der Selbstbehalt gesenkt würde.
Eine gütliche Einigung hat er versucht, wurde aber von seiner Ex davon informiert, dass das Amt so nicht mitspielen würde (ist verständlich) und er daher nochmals vor Gericht ziehen müsse, um eine Senkung des Unterhaltes zu erwirken. Tja, und da kommt dann eben meine Frage ins Spiel, ob das wirklich sinnvoll ist oder er hierdurch evtl. noch höhere Kosten hätte als er sie bereits jetzt schon hat.
Viele Grüße
Pumperl