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Hallo,
die anderen haben schon sehr gut geantwortet, ich will nur noch einiges ergänzen:
Die Gerichte nehmen im Regelfall Abänderungsklagen nur an, wenn die Änderung des Unterhaltes mehr als 10 % der bisherigen Unterhaltssumme beträgt.
Wie auch schon geschrieben wurde, wird er beweisen müssen, dass er für den Verlust des bisherigen - höher bezahlten - Arbeitsplatzes nichts kann.
Mir sind schon Urteile untergekommen, wo fiktiv weiter nach dem alten Einkommen gerechnet wurde, weil nicht gegen eine Entlassung beim Arbeitsgericht vorgegangen wurde.
Hier können wir also keine Einschätzung abgeben, weil wir nicht wissen, warum er den alten Arbeitsplatz verloren hat.
Hierüber alles sammeln. Also z. B. wenn der Arbeitgeber wegen schlechter wirtschaftlicher Lage Entlassungen vornehmen musste, Rundschreiben, Presseveröffentlichungen usw. vorlegen.
Ob es tatsächlich zu einer Reduzierung des Selbstbehaltes kommt, hängt sehr stark von Deinem Einkommen und Deinen vorhandenen Verbindlichkeiten ab.
Dir steht vermutlich ein eigener "Selbstbehalt" von mindestens 700 bis 800 Euro (zuzüglich Arbeitskosten, Kredite usw.) zu.
In der DüTa ist der Selbstbehalt der mit dem Unterhaltszahler zusammenlebenden Ehefrau nur gegenüber volljährigen Kindern und nachrangigen Exfrauen definiert. Der wäre da 800 Euro. Du willst aber keinen Selbstbehaltsanteil vom Ehemann, sondern hast eigenes Einkommen. Man kann Dir - wenn es halbwegs gerecht zugehen soll - von Deinem eigenen Einkommen nicht mehr wegnehmen, als in der DüTa bei volljährigen Kindern definiert.
Deinem Mann muss ein Selbstbehalt von 900 Euro verbleiben. Natürlich dürfen zusätzlich noch Ausgaben wie Riesterrente, Arbeitskosten usw. oben auf die 900 drauf gepackt werden.
Meine Einschätzung: Ihr müsst also damit rechnen, dass Ihr, alles was mehr als 1.600 bzw. 1.700 Euro in Euerer gemeinsamen Kasse ist, für den Unterhalt drauf geht.
Dann noch vorrangig die Formulierung des Vergleiches prüfen (lassen). Ich habe schon Vergleiche erlebt, die ließen sich nicht abändern, weil sie entsprechend schlecht formuliert waren.
Gruß
Ingrid
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Schumacher @ zweitfrauen.de