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Wie gesagt, nach meinem Ermessen eindeutig zu groß und daher auch vom Preis unangemessen, finde da aber keine Urteile zu, ist auch nicht unbedingt mein 'Fachgebiet'. Vielleicht kann Ingrid hier noch ihren Senf dazugeben.
Dein letztes Zitat ist ein Hammer für mein Empfinden. Ist wohl rechtskräftig inzwischen oder?
Hallo Biene, der Betrag ist ungefähr 760,- € ( habs nicht auf den Pfennig im Kopf ) die angeblich diese Wohnung Miete erzielen würden / sie an Kosten dafür hat. Ich meine allerdings, dass 103 qm recht großzügig sind und sie schon einen Wohnwertvorteil hat, da ja eine notwendige Wohnung von vielleicht 75 qm eine andere Differenz ergeben würde. Die vorher eheliche Wohnung war 90qm für 2 Erwachsene und das Kind. Im Trennungsunterhalt ist das leider von der Richterin anders gesehen worden, im Urteil stand, dass es ja ihr Glück ist wenn sie "gut wirtschaftet" und vom Unterhalt eine große Eigentumswohnung finanzieren kann. Danke Dir ´stueck |