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Hallo Ihr „Süßen“
ich würde hier nicht nach Urteilen für Unterhaltsberechtigte, sondern für
Unterhaltszahler suchen. Darüber gibt es sicher einige Urteile über Wohnvorteile,
Wohnungsgröße usw.
Was einem Unterhaltsempfänger recht, ist einem Unterhaltszahler nämlich billig.
Ungleiche Regeln dürfen hier nicht angewandt werden. Und die Wohnung ist klar zu groß.
Es dürfen ihr nur die Kosten für den angemessenen Wohnraum „geschenkt“ werden.
Vor ein paar Jahren hatten wir im VAfK-Forum einen Fall, da wollte das „Sozialamt“ vom
Exmann Geld, weil der Ex nix zum Leben blieb. Sie hatte ein für sie und die Kinder zu
großes Haus bewohnt. Kosten (Steuern, Wasser usw.) sind dann auch höher. Das zu große
Haus, hat das Sozialamt als angemessen akzeptiert. Hätte sie das zu große Haus vermietet
und dafür gut Miete kassiert und hätte sich eine angemessene Mietwohnung gesucht (oder
verkauft und was Kleineres angeschafft), hätte das Sozialamt nicht auf den Exmann
zugreifen müssen.
Irgendwie hatten wir damals einiges (was Bienchen auch schon angesprochen hat)
zusammengesucht. Mietspiegel für das Haus, für eine Mietwohnung und noch einiges mehr.
Der Mann hat sich gut gewehrt und das Sozialamt ist dann „weggeknickt“. Er musste
deswegen nicht für die Ex löhnen.
Evtl. gibt es sogar das eine oder andere Urteil – bezogen auf den Unterhaltszahler - der
wenn er angemessen wohnt, mehr zahlen kann.
Ich würde ja selber schnell suchen, wenn das mit dem Schnell z. Zt. ginge. Seit ein paar
Tagen habe ich nämlich „Schneckennet“ und bekomme bald eine Krise.
Jaaaa, ich will nach Hause!!!!
Grüßle
Ingrid
Von: Biene [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 11. September 2008 16:44
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Angemessener Wohnraum
Wie gesagt, nach meinem Ermessen eindeutig zu groß und daher auch vom Preis
unangemessen, finde da aber keine Urteile zu, ist auch nicht unbedingt mein
'Fachgebiet'. Vielleicht kann Ingrid hier noch ihren Senf dazugeben.
Dein letztes Zitat ist ein Hammer für mein Empfinden. Ist wohl rechtskräftig inzwischen
oder?
Zitat:
Hallo Biene,
der Betrag ist ungefähr 760,- € ( habs nicht auf den Pfennig im Kopf ) die angeblich
diese Wohnung Miete erzielen würden / sie an Kosten dafür hat. Ich meine allerdings,
dass 103 qm recht großzügig sind und sie schon einen Wohnwertvorteil hat, da ja eine
notwendige Wohnung von vielleicht 75 qm eine andere Differenz ergeben würde. Die vorher
eheliche Wohnung war 90qm für 2 Erwachsene und das Kind.
Im Trennungsunterhalt ist das leider von der Richterin anders gesehen worden, im Urteil
stand, dass es ja ihr Glück ist wenn sie "gut wirtschaftet" und vom Unterhalt eine große
Eigentumswohnung finanzieren kann.
Danke Dir
´stueck
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Schumacher @ zweitfrauen.de