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Hallo Süssstück,
jetzt kenne ich Eure Rahmenbedingungen nicht ganz genau (Alter des Kindes, Ehedauer, wie lange getrennt), aber ganz im Ernst: es kann ja wohl nicht sein, dass an die Ex so viel Unterhalt gezahlt wird, dass sie eine derart große Wohnung finanzieren kann. Und dass Dein LG darüber hinaus auch noch Betreuungskosten erstatten soll.
Je nach Alter des Kindes gehe ich davon aus, dass die Sache mit 14:00 Uhr Arbeitsende / Betreuung bis 17:00 Uhr noch im Rahmen dessen ist, was akzeptiert werden muss. Wenn ich diesen BGH-Entscheid recht verstanden habe, ist vollschichtige Tätigkeit und Kinderbetreuung "überobligatorisch", da - in den meisten Fällen bei der KM - neben Job auch noch einiges rund ums Kind erledigt werden muss, und sei es nur das Einkaufen und das Wäschewaschen.
Bei der Krankenversicherung ist meines Wissens tatsächlich die Regelung, dass bei getrennten Eltern das Kind bei dem Elternteil, bei dem es lebt, auch in der Familienversicherung mitläuft. Bei zusammenlebenden Paaren gilt, dass Kinder in die PKV müssen, wenn ein ET privat versichert ist.
Viel Erfolg bei den weiteren "Vorverhandlungen" - das macht echt mürbe oder? Bei uns geht das ja auch wegen Unterhalt schon so ewig - ich bin überzeugt davon, dass ich mittlerweile UH-Berechnungen ohne weiteres durchführen könnte. Bin mal gespannt, ob die Berechnung des Scheidungsrichters sich mit "meiner" deckt (die allerdings unterscheidet sich nur geringfügig von der des Anwalts meines LG) - Ende des Monats wissen wir mehr und haben das Thema hoffentlich endgültig vom Tisch!
Lieben Gruß, vom Herbstwinde verweht,
twister