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Hallo „Stückchen“,
ich musste doch etwas länger überlegen, was ich in Euerer Situation machen würde.
Beim nachehelichen Unterhalt würde ich nicht um Befristung wegen evtl.
Einkommenseinbrüche beantragen. Eine Bescheinigung wird er vom Arbeitgeber nicht
bekommen, dass er in Zukunft weniger Einkommen haben wird. Die Firma wird sich auf den
Standpunkt stellen, dass sie nur Vorgaben machen, die auch locker eingehalten werden
können.
Das Gericht und die Ex werden sich auf den gleichen Standpunkt stellen und vielleicht
noch eine dumme Bemerkung loslassen in der Richtung, dass er sich halt etwas mehr
anstrengen soll.
Vor mir bekämen die eine nichtssagende Mitteilung, dass es innerhalb der jetzigen
Berufstätigkeit Veränderungen geben wird. Die Einkommensentwicklung bleibt abzuwarten.
Das war’s gewesen.
Für die Befristung würde ich den Schwerpunkt auf die Möglichkeit der „Eigenfinanzierung“
der Ex setzen. Im Internet bzw. in der Zeitung einige offene Stellen mit etwa 30
Wochenstunden Arbeitszeit heraussuchen. Aufzeigen dass das Kind Vollzeit betreut ist und
einen starken Hinweis auf die Gesetzesänderung.
Bei der Berechnung der eigenen Unterhaltspflicht dann gleich fiktiv ihr mögliches
Einkommen mit einberechnen. Der Richter muss anhand von Zahlen schwarz auf weiß sehen
können, wie es ist.
Notfalls dann durch alle Instanzen klagen.
Ich hätte die Generalprobe eh schon beim Trennungsunterhalt gemacht. Ist jetzt im
nachehelichen Unterhalt schwieriger, da er die bisherige Berechnung ja schon mal
widerspruchlos hingenommen hat.
Kommt es zum Schlimmsten, muss er eh eine Abänderungsklage machen, wenn das bisherige
Einkommen wegbricht.
Gruß
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 30. Juni 2008 14:13
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Anstehender Jobverlust
Guten Morgen Ihr Lieben,
bei uns gehts immer noch etwas besser, dieses Jahr ist echt nicht meins :-(
Mein Lebensgefährte und ich haben letzte Woche mehr oder weniger unseren Job verloren.
Da wir beide in der gleichen Firma als Bereichsleiter und Assistenz arbeiten im
Zweierpack. Bei uns werden zwei Niederlassungen zusammengelegt und der Chef ist von der
anderen Niederlassung, der schützt natürlich "seine" Leute.
Der Betriebsrat hat sich dazwischen geschaltet und man hat uns jetzt sozusagen
zwangsversetzt, mich in eine ähnliche Position aber als Assistenz von jemandem der neuen
Niederlassung, meinen LG in einen Verkaufsbereich, aber mit Jahreszielen, die es so im
Unternehmen noch nicht gegeben hat und die das doppelte der anderen ausmachen. Sprich,
es ist eine Frage von ca. einem halben bis einem Jahr bis wir trotzdem den Job
verlieren, da wir ja unsere Ziele nicht erreichen werden.
Das Scheidungsverfahren meines LG ist grade in die dritte Phase gegangen, sie hat Klage
wegen nachehelichem Unterhalt eingereicht, unser RA hat ein Gegenschreiben zum Gericht
verfasst, dass ihr kaum noch was zusteht. Auf den Scheidungstermin wird gewartet (
Trennungsjahr seit Feb 2006 vorbei ).
Ihr könnt Euch sicher meine Sorgen vorstellen. Mein LG zahlt im Moment 2.500,- € TU und
KU und sie hat den gleichen Betrag als nachehelichen Unterhalt eingeklagt. Das Gehalt
was mein LG aber jetzt verdient wird er bei einem Jobwechsel nicht mehr erhalten,
höchstens noch 2/3. Wenn er wirklich wieder zu dem gleichen Unterhalt oder nicht
wesentlich weniger verurteilt werden wird, wie verhält es sich dann, wenn er kurz darauf
den Job wechseln muss und erstmal viel weniger verdient ? Er muss doch bestimmt erstmal
weiterzahlen, oder ? Wie lange dauert es dann, bis ein solcher Betrag an seinen
wirklichen Verdienst angepasst wird ? Oder kann man wegen einem solchen anstehenden
Jobwechsel ( is ja klar, dass wir das im Moment nicht schriftlich haben ) für einen
nachehelichen Unterhalt erstmal um Befristung bitten?
Danke für Eure Antworten!
Liebe Grüße
´stueck
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de