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Hallo Stückchen,
bei uns hat das immer das Finanzamt automatisch gemacht. Mein Männe bekam nur das vom
Finanzamt ausbezahlt was nach dem „Schadensausgleich“ gegenüber der Ex übrig blieb. Und
das obwohl die beiden Finanzämter sogar in verschiedenen (entfernteren) Bundesländern
liegen.
Wenn das Euer Finanzamt nicht macht, sollte er versuchen, dass sie seine
eigeneBerechnung korrigieren. An seiner Stelle würde ich sozusagen für die Ex eine
Steuerberechnung machen und alles Absetzbare der Ex in ihre, von ihm gemachten, fiktiven
Steuerberechnungen einfügen.
Mit dieserr fiktiven Exen-Steuer-Berechnung sollte er höchstpersönlich zum Finanzamt
dackeln und sein freundlichstes Lächeln ins Gesicht malen. Dann den guten Mann auf der
anderen Seite des Schreibtisches bitten, zu überprüfen ob er alles richtig gemacht hat.
Schließlich will er ja die arme Ex nicht bescheißen.
Noch ein Nachtrag am Thema vorbei: nächstes Jahr muss er nicht um die Unterschrift für
die Anlage U bei der Ex nachsuchen. Das Formular enthält einen Satz, dass diese
Unterschrift auch für zukünftige Steuererklärungen gilt, solange sie nicht widerspricht.
Grüßle
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 21. August 2008 19:07
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Ausgleich Steuernachteil
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum Ausgleich des Steuernachteiles. Mein LG zahlt einen
Unterhaltsbetrag, mehr als doppelt über dem Betrag, der für Unterhaltszahlungen
anrechenbar ist ( ca. 13.000,- € sind die Höchstgrenze ). Nun hat er seinen
Steuerbescheid zurück und bekommt einen Betrag x an zuviel gezahlten Steuern
zurückerstattet. Seine Ex hat die Unterschrift zur benötigten Anlage U unterschrieben
und dafür steht ihr zu, dass er ihr den Steuernachteil den sie dadurch hat ausgleichen
muss.
Meine erste Frage wäre, wie man wohl herausbekommt, wie hoch dieser Ausgleichsbetrag
sein wird, denn solange können wir ja unsere Steuerrückzahlung nicht anrühren, weil wir
nicht wissen, wieviel uns davon verbleiben wird und wieviel an die Ex geht.
Weiter war gestern unsere Überlegung, was denn wäre, wenn die Ex aus Unwissen eine
falsche Steuererklärung macht, z.B. Dinge die sie anrechnen könnte vergisst und dadurch
höhere Steuern zahlen muss als sie müsste. Da mein LG ja ihren Steuernachteil
ausgleichen muss interessiert ihn natürlich schon, ob sie die bestmögliche
Steuererklärung macht um hier nicht unnötig viel an sie zahlen zu müssen.
Hat dazu jemand einen Rat ?
Danke und Grüße
´stueck
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Schumacher @ zweitfrauen.de