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ja, da gibt es eine schriftliche Grundlage:
Düsseldorfer Tabelle 2007-2009 (google mal)
Diese Richtlinie nimmt an, dass ein Unterhaltspflichtiger 2 Kinder zu unterhalten hat. Und das ist ja so. Es gibt sogar einen Kontrollbetrag, unter den dein Lebensgefährte nicht rutschen darf, wenn der Unterhalt für beide Kinder abgezogen ist. Rutscht er drunter, wird er niedriger eingestuft und muss weniger zahlen. Wie hoch ist denn der Titel, und was verdient er? Wenn ich mal so fragen darf.Gruß
Eines der traurigsten Dinge im Leben ist, daß ein Mensch viele gute Taten tun muß, um zu beweisen, daß er tüchtig ist, aber nur einen Fehler zu begehen braucht, um zu beweisen, daß er nichts taugt.
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Diese Nachricht haben Sie erhalten von:
Pia Beck
Diplom Sozialarbeiterin (FH) i.A.
Diplom Sozialpädagogin (FH) i.A.
Pressearbeit/Schriftführung
Väteraufbruch für Kinder Mainz e.V.
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----- Original Message -----
From: haluwa
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sent: Friday, November 02, 2007 12:59 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Re: Brauche Hilfe
Hallo Pia !
Danke für die ausführliche Antwort Es geht um Kindesunterhalt. Die Hausraten trage ich allein ( bzw. wir als Familie ). Mein EX steht nur noch im Kreditvertrag als Sicherheit. Allerdings ist das nur noch eine Formsache, die ich demnächst auch ändern lassen möchte ( er will nochmal bauen)
Zitat:
Wegen der Urkunde vom Jugendamt könntet ihr den Anwälten dreist antworten, dass dein Lebensgefährte es nicht einsieht, die Anwaltskasse seiner Ex zu füttern. Er sei jeder Zeit bereit eine neue Berechnung - hier aber mit dem zweiten Kind! - über das Jugendamt laufen zu lassen. Aber mit dem Kindergeld ist schon richtig, wenn dein Lebensgefährte weniger als die sogenannten 135 % Kindesunterhalt zahlen muss, also mind. 2100 Euro im Montat verdient. Wenn er mit dem zweiten Kind noch unter eine bestimmte Grenze kommt, kann es sogar zur Mangelfallberechnung kommen. Das war das, was ich zu Anfang meiner Mail meinte.
DAS geht ?????? Boah das müsste er glatt machen.Mein Feund verdient übriegens bei weitem nicht 2100 ? !! Gibt es da eine schriftl. Grundlage ?
Nochmals vieen lieben Dank !
haluwa
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