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Hallo Inanna,
ob das so rechtens ist können Dir andere besser beantworten.
Mein LG ist auch Freiberufler und da wurden die Bilanzen der letzten 2 Jahre genommen. Hoffe, das hilft Dir ein klein wenig weiter.
LG
Majo
----- Original Message -----
From: inanna
To: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Sent: Monday, July 10, 2006 1:32 PM
Subject: [Zweitfamilienforum] Einnahmen-Ausgabenberechnung handschriftlich?
Hallo,
bei meinem LG geht es in Sachen Scheidung langsam
vorwärts.
Er hat nun eine Anwältin, sie einen Anwalt. Man
tauscht sich vorsichtig aus und der Zugewinn scheint
kein Thema zu werden.
Beide sind der Kinder zuliebe, Gott sei Dank, wohl auf
eine einvernehmliche Regelung des Unterhalts aus.
Nun ist es so, dass die Anwältin meines LG ihn aufgefordert
hat (entweder die oder die Gegenseite will das), die
Einnahmen und Ausgaben der letzten 3 Jahre HANDSCHRIFTLICH
niederzuschreiben und einzureichen.
Meine Frage hier:
ist das so üblich, wenn man sich denn EINVERNEHMLICH scheiden
lassen will, oder droht da irgendeine Gefahr???
Hintergrund meiner Frage ist, dass mein LG Freiberufler ist(also kein
festes Gehalt hat)und eine totale "Fachkompetenzhörigkeit" hat, lach.
Soll heißen: er meint, die Frau ist Anwältin, und er macht
was sie sagt, vertraut vorbehaltlos, weil er Auseinandersetzungen und
Papierkram HASST.
Aus Ingrids Beiträgen - und aus meinen eigenen Erfahrungen - weiss ich,
dass man auch den eigenen Anwälten schon mal auf die Finger gucken
sollte....
Keine Sorge, ich werde den Teufel tun und mich da aktiv einmischen, aber
ich weiss - nach dem Rosenkrieg meiner Eltern - was da alles kommen
KÖNNTE und auch das ein "einvernehmlich" durchaus bedeuten kann, dass man(n)
gefälligst die Bedürfnisse der Ex zu erfüllen hat, daher möchte ich im
Hintergrund informiert sein....nur für den Fall.
LG,
inanna
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