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Hallo Pumperl,
das könnt Ihr locker rüberkommen lassen. Einen Anwalt wird er erst mal auch nicht benötigen. Diese Tochter kommt, da sie volljährig ist, nach allen anderen unterhaltsberechtigten Personen (Eltern und Großeltern ausgenommen).
Männe gibt, sachlich ohne große weitere Kommentare, die gewünschten Auskünfte und fügt die entsprechenden Belege in Fotokopie bei. Auch die Kündigung und den neuen Arbeitsvertrag beilegen.
Darauf hinweisen, dass in diesem Fall das Einkommen nicht für die vergangenen 12 Monate ermittelt werden kann, da es das Einkommen aus 2008 in Zukunft nicht mehr geben wird.
Dann noch darauf hinweisen, dass es - unterhaltsrechtlich bevorzugte - Kinder geboren Monat/Jahr gibt und an diese ein Unterhalt in Höhe von Betrag X geleistet wird. (Hinweis am Thema vorbei: diesen Unterhalt kann er evtl. auch nach unten abändern lassen).
Sein Selbstbehalt ist gegenüber diesem jetzt fordernden Kind 1.100 Euro - es bleibt also nix für sie übrig. Somit könnt Ihr Euch das Hickhack um Auskunft für die Mutter ersparen. Von Dir überhaupt nicht reden.
Kann sein, dass die Sozialbehörden diese Auskunft von seiner Tochter fordern, sie es eigentlich nicht aus eigenem Antrieb macht.
Gruß
Ingrid
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