Beitrag 397 von 1.340 (30%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Alle,
der Beitrag von Anja wurde versehentlich in der Urteilssammlung geschrieben. Dort ist eine Diskussion nicht möglich.
Ich habe ihn in die Rubrik "Kindes- und Ehegattenunterhalt" verschoben.
Damit per Mail eingehende Antworten nicht im Nirwana landen (ist ein Softwareproblem), bitte ich, auf meine noch folgende Mail zu antworten - bitte NICHT direkt per Mail auf Anjas Beitrag schreiben, sondern hier auf meine Mail für Anja zu schreiben.
Wie gesagt, das betrifft nur die Mailbeiträge - im Forum direkt, kann natürlich auf Anjas Beitrag direkt geschrieben werden.
Gruß
Ingrid
Hallo! Mein LG und ich wollen dieses Jahr heiraten.Er ist Vater zweier Kinder, eines aus seiner Ehe, eines nicht ehelich. Er ist natürlich unterhaltspflichtig, hat sich jedoch Anfang Jan. 06 selbständig gemacht und verdient seitdem im Höchstfall sein Existenzminimum. Ich dagegen habe ein schuldenfreies Haus und etwas Barvermögen, eigenes Einkommen- allerdings als Erzieherin nicht sehr hoch. Werde einen Ehevertrag per Notar schließen. Was kann mir trotzdem noch passieren? Unsere Anwältin hat uns gesagt, dass ich da völlig aussen vor bin. Stimmt das? Bin gerne bereit für die Kinder auch finanziell dazusein, z.B. Urlaub, Klamotten,aber nicht für die Ex- Frauen. Für Tips und Ratschläge bin ich echt dankbar!!! Liebe Grüße Anja Hallo Alle, der Beitrag wurde versehentlich in der Urteilssammlung geschrieben. Ich verschiebe ihn in die passende Rubrik. Damit per Mail eingehende Antworten nicht im Nirwana landen, bitte ich, auf meine noch folgende Mail zu antworten - bitte NICHT direkt per Mail auf Anjas Beitrag schreiben. Gruß Ingrid |