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Hallo Claudia,
die Bank (wie jeder andere Gläubiger auch) hat einen Anspruch darauf, dass
die „Schuld beglichen“ wird. Wenn mehrere Leute zusammen einen Kredit
(Hypothek usw.) aufnehmen, kann sich die Bank einen der Leute aussuchen, wo
sie das Geld eintreiben will, wenn das Geld nicht vereinbarungsgemäß
zurückgezahlt wird. Ist im § 426 BGB geregelt.
Derjenige der „Schuldner“ der dann von der Bank mehr oder weniger
unfreiwillig in Anspruch genommen wird, hat gegen den anderen Schuldner –
der seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt hat – einen
Ausgleichsanspruch.
Es gibt jetzt, soweit ich das überblicken kann, zwei Möglichkeiten.
Schatzi zahlt an die Bank und klagt das Geld wieder bei ihr ein.
Vorteil: er hat einen Titel gegen sie, der 30 Jahre gilt und den man – wenn
sie anfangen sollte zu „spinnen“ – durchaus bis zu schikanösen Handlungen
einsetzen kann.
Nachteil: unter Umständen sieht er das investierte Geld nie wieder.
Schatzi zahlt nicht an die Bank.
Vorteil: er zwingt sie durch die Zwangsversteigerung das Haus aufzugeben.
Nachteil: unter Umständen bekommt er einen negativen Schufa-Eintrag. Kann
sehr hinderlich sein, wenn er selber einen Kredit benötigt. Auch
Handyverträge usw. sind dann schwerer zu bekommen.
Klar können die offenen Zahlungen von seinem Gehalt gepfändet werden. Die
Bank interessiert nicht der Scheidungskrieg, die interessiert es, dass sie
das Geld bekommen. Hier hilft bei vielen Banken ein offenes klärendes
Gespräch. Termin ausmachen und mit denen verhandeln, dass sie nicht pfänden,
sondern die Zwangsversteigerung – ohne Schufaeintrag für ihn – betreiben.
Manchmal kann man mit den Banken ganz gut reden.
Achtung: Du zählst als uneheliche Mutter höchstwahrscheinlich nur beim
pfändungsfreien Betrag mit, wenn Dein Unterhaltsanspruch tituliert ist. Gilt
häufig auch für alle nichtehelichen und auch mit anderer Adresse lebenden
ehelichen Unterhaltsberechtigten.
Pfändungsfreibetrag ist im Übrigen nicht identisch mit dem Selbstbehalt.
Pfändungsfreibetrag ist meist höher.
Gruß
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: Claudia [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Montag, 18. Juni 2007 08:17
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und
Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Hallo Ingid
Danke ! Unser Problem ist folgendes. Ich hatte schon vor längerer Zeit mal
davon berichtet. Er hatte mit seiner Ex ein Haus gekauft. Es sind Beide im
Grundbuch eingetragen und natürlich haben Beide bei der Bank unterschrieben.
Nach der Scheidung wollte sie immer noch nicht das Haus verkaufen. Sie hatte
die letzten 2 Jahre alles selbst bezahlt. Wie auch immer, denn sie arbeitete
nur halbtags oder auf 400 € Basis. Allerdings zahlt er ca. 600 € für die
beiden Kinder ( 14 + 16). Sie hatte keinen Anspruch lt. Anwalt. Um Ärger zu
vermeiden, verlangte er auch keine Mietentschädigung (oder wie sich das
nennt. Nun kommt aber das auf war wir lange gewartet haben. Er soll an eine
Bank(nicht die Spaka) sondern W.. (???) 500 € zahlen. Ob sie sich weigert
oder nicht zahlen kann wissen wir nicht. Das er Null Kontakt hat und es auch
nicht möchte. Wissen Sie ob so etwas vom Lohn gepfändet werden kann? Die
Spaka sagte uns sie würden nicht pfänden, sondern es käme zur
Zwangsversteigerung. Mittlerweile wäre uns eine Zwangsversteigerung sehr
recht. Vielleicht würde sie dann zur Einsicht kommen, daß Haus auf normalen
Weg zu verkaufen. Von daher auch mein Interessen ob ich Unterhaltsanspruch
habe. Sollten sie pfänden, müßten sie 3 bzw. 4 Personen den Unterhalt
berücksichtigen. Dann werde ich ab Oktober mein Eltergeld auf 2 Jahre
verteilen. So werde ich ca 500 € Eltergeld bekommen. Wo könnte ich erfahren
was mir genau zusteht? Viele liebe Grüße Claudia
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Schumacher @ zweitfrauen.de