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Hallo,
besser ist es, für Fragen einen extra Thread aufzumachen. So wird die Frage bei dieser Forenstruktur (und unserer immer noch gecrashten HP) schwer gefunden.
Die Mutter kann sich nicht weigern, die Auskünfte über ihre Einkünfte zu geben. Die Auskünfte muss der Sohn beibringen. Geschieht das nicht, nehmt Ihr einfach pauschal und fiktiv irgendwelche (möglichst realistische Vollzeit-) Einkünfte der Mutter an. Danach berechnet Ihr dann den Unterhalt.
Wenn die von Euch geschätzten Einkünfte zu hoch sind, wird sie schon damit rauskommen.
Es ist nämlich so geregelt, dass bei einem volljährigen Kind beide Eltern Auskunft geben müssen. Das Kind kann nicht einen Elternteil bevorzugen und sagen, von dem will ich kein Geld, und das dann noch auf Kosten des anderen Elternteiles.
Wenn das Kind Vermögen hat, muss es - mindestens die Erträge (Zinsen) daraus - für den Unterhalt einsetzen. Möglicherweise sogar das Vermögen selber. Hier kommt es vermutlich etwas darauf an, was das Kind macht: Schule, Ausbildung????
Ach ja, der Vater darf ab sofort das ganze Kindergeld abziehen.
Wenn die KM jetzt mehr arbeitet, als sie vor einigen Jahren hätte können, wird sie sich mit Besserung ihres Gesundheitszustandes herausreden.
Mit den Eigeneinkünften des Kindes ist das so eine Sache. Meist wird es so geregelt, dass seltene und unregelmäßige Einkünfte (Ferienjob, ab und an mal helfen) nicht angerechnet werden. Bei regelmäßigen Tätigkeiten (Beispielsweise jedes Wochenende kellnern) sieht das meist anders aus. Die Einkünfte werden meist zum größten Teil angerechnet.
Ihr müsst hier vom Sohn eine Auskunft über sein Vermögen und seine Einkünfte verlangen, deren Richtigkeit er mit Unterschrift bestätigt. Kommt später was anderes raus, als er unterschrieben hat, ist das strafrechtlich relevant und er muss den zuviel kassierten Unterhalt zurückbezahlen.
Wo hast Du einen Unterstrich?
Gruß
Ingrid
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