Beitrag 70 von 1.340 (5%) | Anfang zurück weiter Ende |
|
Hallo Mieze,
ich befürchte, dass er für diese zwei Monate den Unterhalt nicht kürzen kann. Eine
Abänderungsklage ist meist nur möglich, wenn die Abänderung von Dauer ist und vorher
mindestens drei Monate betragen hat. Gerichte nehmen zusätzlich
Unterhaltsabänderungsklagen erst an, wenn die Änderung mindestens 10 % beträgt.
Minderjährigen Unterhalt geht immer vor.
Was ich davon halte, muss ich nicht extra ausführen. Lese bitte unten weiter.
Jetzt hoffe ich, dass Du mich nicht steinigst über das was ich jetzt los werden muss.
Wenn ich ehrlich bin, warte ich schon ziemlich lange auf einen Fall wie Ihr seid. In der
Politik wird immer von „neuen“ Vätern geredet und Väter sollen sich in die Erziehung
ihrer Kinder einbringen. Aber es gibt keine Lösung, wie „gebrauchte“ Väter das
finanziell wuppen können, wenn sie Unterhalt für minderjährige Kinder aus einer früheren
Beziehung bezahlen müssen.
Man sollte die Ministerinnen mal fragen, wie sie sich das vorstellen und ob Euer neues
gemeinsames Baby kein Anrecht darauf hat, einige Monate mit Papa zu genießen. Ob dieses
Vorrecht nur Kinder haben, die einen Papa ohne weitere Unterhaltspflichten oder einen
mit viel Einkommen haben.
Es gibt im Internet eine Seite, auf der man Abgeordnete und Minister fragen kann. Sogar
einen direkten Weg zur Kanzlerin gibt es. Die Justizministerin Frau Zypries ist unter
http://www.abgeordnetenwatch.de/hessen-849-7----n_Z_f.html#profile zu finden.
Mir will jetzt nicht einfallen, über welches Bundesland und Wahlkreis man die
Familienministerin Frau von der Leyer ausgraben kann. Wird sich sicherlich auch finden
lassen.
Bei „Direkt zur Kanzlerin“ http://www.direktzu.de/kanzlerin/messages läuft das Verfahren
etwas anders. Dort stellt man keine Frage, sondern macht sozusagen einen „Antrag“.
Dieser wird an die Kanzlerin weitergeleitet, wenn er genug positive Punkte in der
Abstimmung bekommt. Das Abstimmen funktioniert recht gut, wenn wir das über die vielen
Väterforen und internen Maillinglisten jagen.
Wenn Du mitmachst und Dich als Fragestellerin zur Verfügung stellst, richte ich für eine
schnelle Arbeitsgruppe einen geschützten internen Bereich hier im Forum ein, wo wir
unbeachtet von Mitlesern an Deiner Anfrage an die Ministerinnen und an dem Antrag an die
Kanzlerin (wenn die Antworten der Ministerinnen eingetroffen sind) feilen können.
Mehr will ich hier im offenen Forum nicht schreiben, da wir einen Mitleser aus dem
Familienministerium haben.
Machst Du mit?
Gruß
Ingrid
Von: gartenmieze [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 26. August 2008 19:50
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kindes- und Ehegattenunterhalt
Betreff: [Zweitfamilienforum] Unterhalt in der Elternzeit
Hallo zusammen,
habe versucht mich im Internet zu meiner Problematik schlau zu machen,aber gelungen ist
es mir nicht. Hoffe, dass ich hier von euch paar Antworten erhalte.
Mein LG und ich sind seit drei Jahren ein Paar. Aus erster Ehe hat er zwei Kinder; 7 und
10 Jahre alt. Unterhalt bezahlt er nur für die beiden Kinder, seine Ex möchte nichts
(gäbe es auch nichts, glaube ich, da er nicht besonders viel verdient). Verheiratet sind
wir nicht. Ich möchte auch, dass es vorläufig so bleibt. Ich bin nun im siebten Monat
schwanger :-)).
Wir haben uns nun enschlossen, dass beide Elternzeit in Anspruch nehmen. Ich ein Jahr,
mein LG zwei Monate und zwar unmittelbar nach der Geburt. In dieser Zeit wird Elterngeld
in Höhe von 67 Prozent vom Lohn gezahlt.
Nun meine Frage: Wird denn für die beiden Monate, wo er Elterngeld bezieht, der
Unterhalt neu berechnet? Schließlich verdient er ja auch 33 Prozent weniger. Anschl.
wird der Unterhalt eh auf die drei Kinder aufgeteilt. Für mich wird nichts übrig bleiben
:-( , schließlich erhalte ich ja mein Elterngeld.
Hoffe, dass ich das einigermaßen verständlich machen konnte und bedanke mich bei euch
schon mal fürs Antworten.
LG
gartenmieze
____________________
Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de