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Tach Ingrid (und Nicky),
in deinem Text gehts weiter:
...
Dein LG zahlt immer noch an die Exfrau (Exen-)Unterhalt? Wieso das denn?
-> die Frage drängt sich auf. Die Mami hätte sich schon längst um eine gewerbliche Tätigkeit bemühen müssen. Es sei denn, dass sie im Abstand von zwei bis drei Jahren neue Kinder in diese Welt setzt.
Dann hätte sie immer wieder frische Kinder, zu deren Sorge sie berechtigt ist und deshalb zu keiner Arbeit verpflichtet werden kann.
Gefahr ist jetzt nämlich, dass die Ex inzwischen zu alt geworden ist (oder zu lange "drausen" ist)um wieder ins Berufsleben eingegliedert werden zu können.
-> so ist es! Mamis, die zu lange "draußen" waren, ist eine Erwerbstätigkeit irgendwann nicht mehr zuzumuten. So die Rechtsprechung. Da hatte ich ziemliches Glück. Und das nur deshalb, weil ihr Anwalt ihr falsche Versprechungen über die zu erwarteten Unterhaltszahlungen machte. Deshalb musste sie länger arbeiten als gedacht und gewünscht und ich war dann dank meiner tatkräftigen Anwältin raus aus der Sache.
Auch dem Fräulein Tochter hätte ich schon längst "in den Hintern getreten" um sie zum Arbeiten oder ordentlich Lernen zu bringen. Schau hierzu mal hier im Forum unter Unterhalt für minderjährige Kinder. Dort findest Du einige Urteile, die das Fräulein auf die Realität des Lebens gebracht hätten.
-> aber hallo! Das ist mehr als überfällig! Wir haben da den nicht seltenen Fall, dass sich Väter nicht um kompetenten juristischen Beistand kümmern - bis es zu spät ist und alle möglichen Fristen und Zeitspannen vorüber sind.
Zwar gibt es im Forum Schlauberger, die den Rat, sich um einen fähigen Anwalt zu kümmern, zum Weiß-was-ich-was finden; leider kann man diesen Rat nicht oft genug wiederholen. Solange das deutsche Scheidungssystem so bleibt wie es ist. Bei allen Verbesserungen der letzten Jahre hat sich nämlich am Gerichts- und Anwaltszwang (ab der zweiten Instanz) nichts geändert. Darum muss man(n) sich rechtzeitig kümmern.
Aber das nutzt jetzt recht wenig, wenn sie im kommenden Monat volljährig wird. Der Vater haftet dann auf jeden Fall nur für eine Ausbildung.
-> das, liebe Ingrid, ist in dieser Form falsch. Der Unterhaltsverpflichtete muss gegebenenfalls auch noch eine zweite Ausbildung oder ein Zweitstudium finanzieren, allerdings "nur" bis zum Alter von 25 Jahren. Ich finanziere derzeit immer noch das Zweitstudium meines Sohnes, der jedoch diesen Monat 27 Jahre alt wird. Das tue ich folglich freiwillig.
Gammeln kommt nicht in Frage. Sein Selbstbehalt gegenüber dem volljährigen Kind steigt dann auf 1.150 Euro.
-> wenn ich das richtig in Erinnerung habe, erklärte mir mal eine Richter, dass Volljährige selbst für den Lebensunterhalt zu sorgen hätten. Es sei denn, sie befänden sich in einer Ausbildung. Das ist hier wohl nicht der Fall.
Sollte der Volljährige über kein eigenes Einkommen/Vermögen verfügen, So ist ihm/ihr ein angemessenes Taschengeld zu gewähren. Dabei können Leistungen auch materiell abgegolten werden (Unterkunft, Verpflegung). Für angemessene finanzielle Mittel muss dennoch gesorgt werden.
Das alles enthebt den Völljährigen jedoch nicht von der Pflicht, sich intensiv um einen Arbeitsplatz zu bemühen und das muss auch nachgewiesen werden.
Bitte nicht einfach den Unterhalt kürzen oder einstellen, wenn es einen noch gültigen Titel (vom Jugendamt oder vom Gericht) gibt. Fordert nach dem Geburtstag die TOCHTER (nicht die Mutter) auf, Schulbescheinigungen, Ausbildungsverträge und Bewerbungen vorzulegen. Genaue Frist (XX.XX.2011) setzen und wenn nix kommt, zum Anwalt und eine Abänderungsklage auf den Weg bringen.
-> so ist es!
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Trotzdem gilt auch hier, wenn es einen Titel gibt, nicht einfach die Zahlungen einstellen lassen. Immer den gerichtlichen Weg gehen.
-> stimmt! Alles andere könnte ein Straftatbestand sein. Vorhandene Titel müssen geändert werden. Wenn entsprechende Unterlagen vorliegen (oder trotz Aufforderung eben nicht), geht das manchmal überraschend schnell.
Ihr dann vermutlich vorgebrachtes Argument, dass sie ja keine Arbeit findet, kann mit der richtigen Taktik relativ schnell abgesägt werden.
-> tja, Ingrid, da kennst du dich ja bestens aus ;-) Nicky sollte sich in dieser Sache vertrauensvoll an dich wenden.
LG
Hartmut
PS
Grüße auch nach China, oder wo sich Fritz gerade aufhält ;-)