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Hallo,
wenn Dein Mann eine Änderungskündigung bekommen hat (Kündigung und Angebot den Arbeitsvertrag unter veränderten Bedingungen fortzusetzen) UND wenn er nachweist dass er sich intensiv bewirbt (25 Bewerbungen im Monat, aber als Minimum!) dann könnte er davon kommen und gar nihts zahlen müssen. Wobei ich nach meinen Erfahrungen mit zumindest einer Unterhaltsvorschusskasse behaupten würde, dass die auch dann Forderungen stellen wenn sie wissen dass der Vater unverschuldet nicht zahlen kann.
Wenn er nicht nachweisen kann dass er sonst den Job verloren hätte, dann wird man ihn wohl so stellen als ob er noch den alten Verdienst hätte. Bei 1100 € netto, evtl. noch abzüglich 5% berufsbedingte Aufwendungen, bleiben aber nur max. 200 € an Kinder zu verteilen. Also 288 € für das ältere Kind wird ihm wohl kein Richter aufbrummen. Wenn noch ein Kind unterwegs ist, würde ich auch in jedem Fall eine Unterhaltsurkunde (falls man die Forderung anerkennt und eine Unterhaltsurkunde ausstellt) bis zum voraussichtlichen Geburtszeitpunkt befristen. Unterhaltsurkunden sind gefährlich, wenn man sie einmal unterschrieben hat kommt man davon nicht mehr so leicht weg!
Ich habe gerade kürzlich über verschiedene Urteile gelesen, wo der Vater sich eindeutig vor dem Unterhalt gedrückt hat, aber die Unterhaltsklage auf Zahlung des Mindestkindesunterhalts trotzdem abgewiesen wurde. Grund war, dass der Mann nie im Leben mehr als 1000 € in seinem Leben verdient hatte, und das Gericht meinte, selbst wenn man ihm ein fiktives Einkommen anrechnet, darf man nicht mehr anrechnen als er realistischerweise tatsächlich verdienen könnte.