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Hallo,
beim Unterhaltspflichtigen zähl auch ALG 2 als Einkommen. Ihr müsste also seinen Anteil hier noch mit zu den 500 € hinzurechnen. Allerdings kann ich mir kaum vorstellen, das er dann in der Lage wäre 288,00 e für die Kinder zu zahlen.
Allerdings unterliegt dein Mann einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit und man könnte ihm ein fiktives Einkommen hinzurechnen, wenn er nicht detailliert nachweist, dass er sich genügend bewirbt. Allerdings kann das nur ein Gericht machen und kein JA.
Auch wenn die Stiefkinder nicht zählen ín der Unterhaltsberechnung, eure 2 Krümmel schon.
Grüße
Andrea