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Hallo Ihr Lieben, ich habe ja schon mal geschrieben, dass mein LG und ich (beide geschieden, beide haben Kinder), gerne heiraten möchten. Dies ist nun nächstes Frühjahr der Fall. Ich habe früher schon mal angefragt, inwieweit seine Unterhaltsverpflichtungen (er ist Mangelfall) auf mich (gutverdienend) übergreifen könnten und sehr hilfreiche Rückmeldungen von Euch dazu erhalten. Nun ist mir noch eine Frage eingefallen, wozu Ihr vielleicht auch etwas sagen könnt?! Kurz noch mal zur Erinnerung: Konstellation ist folgende: Er ist Mangelfall, zahlt für zwei Kinder (13 u. 14), seine Exfrau ist Hartz4-Empfängerin und ich, bei zwei Kindern (10 u. 17) vollzeitberufstätig, arbeite also überobligatorisch. Ich verdiene relativ gut und bekomme auch bei meiner Steuererklärung, u.a. durch Kinderbetreuungs-Kosten, eine gute Steuerrückerstattung. Läuft diese denn bei einer gemeinsamen Veranlagung mit in den zu zahlenden Kindesunterhalt meines zukünftigen Mannes? Falls ja, habe ich hier eine Möglichkeit dies zu vermeiden? Ehrlich gesagt, bin ich frühzeitig (mein Sohn war fünf!) wieder ganztags arbeiten gegangen, um meinen Kindern und mir, sowie meinem Exmann und seiner neuen Familie (ohne am Existenzminimum zu kratzen) ein vernünftiges (nicht reiches!) Leben zu ermöglichen und sehe nicht wirklich ein, seine Ex, die nach 5 Jahren immer noch zu Hause sitzt und statt zu arbeiten, lieber mal wieder zum RA talpst oder sich sonstige Boshaftigkeiten ausdenkt, in Ihrem Tun, bzw. Nichtstun finanziell zu unterstützen. Wäre für eine Info diesbezüglich dankbar! LG Pumperl |