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Hallo Ingrid,
es ist ja alles beim Jugendamt eingereicht. Und das in mittlerweile fast 10 facher Anfertigung.
Nur ebend der Steuerbescheid für 2005 noch nicht. Aber genau dieser liegt uns vom Finanzamt ja noch gar nicht vor!!!
Und deshalb möchte das Jugendamt höhchstens wenn überhaupt 5% absetzen, obwohl aus den vorherigen Bescheiden deutlich hervorgeht, daß nunmal höhere Fahrtkosten jetzt und bereits während der Ehe gegeben sind.
Und Unterhaltszahlungen für die anderen Kinder herabsetzen wegen Geburt unseres Kindes ist nicht, weil Mutter nicht zustimmen möchte.
Ich dachte daß bei einem weiteren Unterhaltsempfänger laut Gesetz sich die KM querstellen kann, trotzdem das neue Kind ein Recht auf Unterhalt hat.
Lustig auch immer wieder die Aussagen des guten Herrn vom JA, den SB noch weiter runterzuschrauben, weil ich ja hier wohne.
Soweit ich weiß, wurde doch erst vor kurzem entschieden, das eine SB-Kürzung nicht einfach so gemacht werden kann, wenn der Unterhaltspflichtige mit neuem Partner zusammenwohnt.
Außerdem habe ich eh kein Einkommen.
Mal gucken....
Wir bitten nur höflichst bei Ablehnung einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu schicken...
Grüße, wurzl