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Hallo Baby,
soweit ist es bei uns nicht gekommen. Aber versucht hat das JA Germersheim das selbe.
Sachverhalt:
Mein Mann ist seinem 1. Sohn lediglich nur noch in höhe von 115 € aufgrund der Geburt unseres zweiten Sohnes leistungsfähig. Alter Titel lautet über 216 €. Mutter hat bei JA Germersheim Geld beantragt. Dies zahlt die Differenz von 53 € zusätzlich zum Unterhalt (Unterhaltsvorschuß 168 € - 115 € = 53 €). Telefonisch bekam ich von Herrn B. -JA Germersheim- auf gezielte Nachfrage, ob den der Differenzbetrag als Schulden auflaufe ein klares NEIN. Im Schreiben ein paar Tage später stadn aber etwas ganz anderes, nämlich das N. Unterhaltsvorschuß bekommt, da mein Mann seiner Unterhaltspflicht nur teilweise nachkommt.
Fakt ist aber N. bekommt keinen Unterhlatsvorschuß, sondern das JA zahlt aufgrund der Teilleistungsfähigkeit meines Mannes Unterhaltsausfallleistungen" und diese sind nicht zurückzuzahlen.
Ich habe dann unsere Anwältin konsultiert, da sich das JA Dresden weigerte ohne Zustimmung der KM oder des JA Germersheim den alten Titel den neuen Verhältnissen anzupassen.
Ich habe dann nochmals ein Schreiben an das JA Germersheim verfasst und deutlich hineingeschrieben, das Herr B. am Telefon gelogen hat und ihm klar sein müsste, das hier kein Unterhaltsvorschuß sondern Unterhaltsausfalleistungen gezahlt werden und das unsere Anwältin die bereits gefertigte Abänderungsklage einreichen würde, wenn wir kein entsprechendes Schreiben bekommen würden, in dem uns bestätigt wird, das der Differenzbetrag nicht als Schulden aufliefe und mein Mann über die 115 € monatluich für N. hinaus nicht leistungsfähig sei. Termin gesetzt und mit 3 Tagen Verspäteung hatten wir das Schreiben. Ich würde Dir vorschlagen mal mit Thomas Rhiele zu telefonieren, der stand vor dem gleichen Problem und ist aus der ganzen Sache auch heile rausgekommen.
Ich häng dir mal in den nächsten Stunden noch ne Datei des UVG an, dort steht drin, dass bei Leistungsunfähigkeit Unterhaltsausfallleistungen gezahlt werden.
Grüße Andrea