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Hallo Alle,
Nehmen wir mal folgendes an:
KV wird im August 08 geschieden. KM legt ärztliches Gutachten vor, indem bestätigt wird, dass KM gesundheitlich nicht in der Lage ist mehr als 60 % zu arbeiten. Deshalb wird nachehelicher Unterhalt geltend gemacht. KV will die Sache vom Tisch haben und stimmt Vergleich zu, dass KM einmalig 8500,-€ erhält.
Januar 2009 und 2010 kommen Schreiben der gegn. Anwältin mit dezentem Hinweis, dass die Düdo-Tabelle erhöht wurde. KV hinterfragt nicht und bezahlt die Erhöhungen.
Sept.2010: Sohn wird volljährig. Drei Tage vor dessen Geburtstag kommt Schreiben der gegn. Anwältin, mit der Aufforderung, das Einkommen offen zu legen, zwecks Unterhaltsneuberechnung.
Anwältin des KV setzt Schreiben auf, dass Kind 1 nun volljährig ist und nun auch Einkommensnachweise der KM verlangt werden, da auch KM nun Barunterhaltspflichtig ist.
KM verweigert dies.
Nun rein hypotethisch: Was wäre wenn KM nach erfolgter Scheidung und Zahlung der 8500,-€ mehr arbeiten würde, entgegen des ärztlichen Attestes?
Was wäre wenn das betreffende Kind als Schüler, Gymnasium, 12. Klasse, nebenbei auf 400,-€ Basis arbeitet?
Was wäre wenn Kind 20 000,- € geerbt hat?
Noch eine Frage: Wie bekomme ich diesen störenden Unterstrich wieder weg? :-))
Herzlichst
Stiefmutter