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Hallo zusammen,
gestern ist das Urteil meines Lebensgefährten vom Düsseldorfer Amtsgericht eingegangen. Verhandelt wurden nach nunmehr 3 Jahren Trennungszeit die Scheidung und der nacheheliche Unterhalt.
Ich versuche es einmal zusammenzufassen:
Bei meinem LG wurde zusätzlich zu seinem Gehalt eine Tantieme als Gehaltsbestandteil eingerechnet, die er nachweislich das letzte Mal in 2007 für 2006 erhalten hat. Damit erhöht sich sein Gehalt fiktiv um 20%.
Seiner Ex wurden zusätzlich zu ihrem eigenen Gehalt ( ca. 1.300,- € netto ) dann knapp 1.400,- € nachehelicher Unterhalt und die höchste Stufe Kindesunterhalt zugesprochen.
Wohnwert aus der von der Ex nach der Trennung gekauften und mit 103 qm sehr großzügigen Wohnung hat die Richterin wieder nicht anerkannt.
Verwertung des Vermögens aus der bei der Trennung erfolgten Vermögensauseinandersetzung hat die Richterin nicht anerkannt.
Keine Ausweitung der Arbeitsstelle für die Ex trotz Ganztagsbetreuung des Kindes bis 17:00 Uhr täglich zumutbar.
Die höchstens selbst zu erzielenden Einkünfte bei einer Vollzeitstelle ( Ex ist ungelernte Verkäuferin ) liegen bei max. 1.800,- € netto. Die hat den gleichen Arbeitsplatz wie vor der Geburt des Kindes uns hat nur 14 Monate ausgesetzt. Dies wurde als Begrenzung des nachehelichen Bedarfs nicht anerkannt, sondern eheliche Verhältnisse bei der Berechnung vorausgesetzt.
Eine zeitliche Befristung des nachehelichen Unterhaltes wurde wegen der unsicheren wirtschaftlichen Verhältnisse abgelehnt.
Und einen letzten Satz im Urteil konnte sich die Richterin ebenfalls nicht verkneifen. Sie hat sinngemäß geschrieben, dass meinem LG erst bei der Unterhaltsverhandlung eingefallen wäre, dass er das Kind auch mitbetreuen könnte um die Ex zu entlasten. Daher würde die Last der Kindesbetreuung allein auf der Ex lasten. Das ist glatt ein Schlag ins Gesicht. Er läuft seit nunmehr 3 Jahren seiner Ex hinterher und muss um jeden Umgangstermin bei ihr anfragen. Ist irgendwas was ihr nicht passt, darf er manchmal wochenlang mit seinem Kind nicht mal telefonieren. Hat sie allerdings grade einen Lover ist das Kind von Freitags bis Montags bei uns, ganz wie es ihr passt. Behauptet hat sie allerdings vor Gericht, dass er sich nicht um sein Kind kümmert. Fährt Ex in Urlaub bekommt er das Kind in den Ferien nicht, fährt sie nicht nimmt er Urlaub um die kompletten unbetreuten Ferienzeiten abzudecken.
Wir werden nun vor dem OLG Düsseldorf weitermachen und hoffen, dass dies wenigstens eine Begrenzung auf die von ihr zu erzielenden Einkünfte und eine Befristung ausspricht.
Die Richterin geht nun in Rente, so werden wenigstens nach uns keine Unterhaltszahler mehr in den Genuss kommen müssen, von dieser wie sie selbst in der Verhandlung sagte aus eigener Erfahrung sprechenden Richterin verurteilt zu werden.
Grüße
´stueck