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Hallo, bin neu und hab auch gleich eine Frage.
Mein Lebensgefährte ist seit 16 Jahren geschieden, eine Tochter, diese wird im März 18 Jahre. Sitzt auf der faulen Haut, schlechte Hauptschülerin, im laufenden Jahr eine weitere Schule "zur Überbrückung" weil keine Lehrstelle gefunden. Bewirbt sich weiterhin nicht, wird also ab Sommer entweder zuhause sitzen oder ein freiwilliges soziales Jahr machen, eine weitere Schule ist nicht möglich. Ihre Mutter ist seit Jahren Harz 4 Empfängerin und geht nebenbei putzen (natürlich nicht offiziell).
Wir leben seit 15 Jahren zusammen und haben einen gemeinsamen Sohn, wird im Sommer 8 Jahre. Mein Lebensgefährte zahlt bisher sowohl an seine Exfrau als auch Unterhalt fürs Kind.
Meine Frage nun, müssen wir zum Anwalt, um den Unterhalt neu berechnen zu lassen? Der Selbstbehalt des Vaters ist ja seit Januar erhöht worden (wenn ich da richtig informiert bin), Tochter wird volljährig, somit müsste ja der Ehegatten-Unterhalt für die Ex schonmal wegfallen. Unser Sohn wird 8, hat er dann einen höhreren Anspruch?
Vielen Dank schonmal für eure Antworten,
Gruß Nicky