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Hallo in die Runde,
wir überlegen uns - aus verschiedenen Gründen, auch aus Liebe :-) - zu heiraten.
Nun meine Frage, weil ich hierzu nicht so recht fündig geworden bin im Netz.
Ich verdiene rd. 80.000 € p.a., er hat etwa die Hälfte davon. Nach jetziger Steuergesetzgebung wäre für uns also ein Ehegattensplitting durchaus attraktiv.
Muss man das machen? Also kann ein wiederverheirateter Mann dazu gezwungen werden, sich für den Kindesunterhalt so leistungsfähig wie möglich zu machen - über eine gemeinsame Veranlagung mit der neuen Frau?
Rein rechnerisch hätte mein Freund dann 2.500 € Nettoeinkommen, über 600 € mehr als jetzt. Derzeit Stufe 4 der DDf-Tabelle, wäre er dann in Stufe 7.
Nicht, dass ich den Kindern das Geld nicht gönnen würde - käme es denn ihnen zugute. Das tut es wirklich nicht. Das will ich hier aber nicht ausführen.
Außerdem würde der Ex auch transparent wie hoch mein Einkommen ist, was sie ja nun wirklich nichts angeht!
Lieber verzichte ich auf den Splittingvorteil - unglaublich, dass bis 2005 (?) Ex-Frauen sogar hiervon noch bei ihrem Unterhalt profitiert haben. Danke ans BGH, das feststellen musste, dass der Spilttingvorteil bestimmt nicht eheprägend war.
Gruß
twister