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Hallo alle,
wir stehen jetzt vor der Situation, dass das Finanzamt eine Steuererstattung einbehält wegen einer Verrechnung der Steuererstattung mit Unterhaltsvorschuss. Zu der Zeit, als Unterhaltsvorschuss bezahlt wurde, war mein LG aber nicht leistungsfähig (ALG II, bei der Scheidungsverhandlung meinte der Richter dass er keinen Anlass sieht ihn zu weiterem Unterhalt zu verurteilen, worauf es eine Einigung mit der Ex gab, dass kein rückständiger Unterhalt mehr geschuldet wird). Deswegen sind wir der Ansicht, dsss wegen mangelnder Leistungsfähigkeit kein Unterhaltsanspruch bestand (KU war nicht tituliert, JA hat auch nicht geklagt) und damit der Unterhaltsvorschuss nicht zurück zu zahlen ist. Sämtliche Schreiben in dieser Rechnung hat das JA schlicht und einfach ignoriert.
Mein LG hat heute morgen mit dem Finanzamt und JA telefoniert - die Sachbearbeiterin dort beim FA verweist natürlich nur auf das JA und weigert sich sogar einen rechtsmittelfähigen Bescheid zu erlassen, weil ja angeblich die Forderung des JA sowieso besteht. Die JA-Mitarbeiterin verweigerte zunächst sogar eine aktuelle Abrechnung des Unterhaltsvorschusses ("die haben Sie doch 2007 schon bekommen, Sie müssen Ihre Sachen schon aufheben"). Dazu kam dann noch der Spruch er habe angeblich die Forderung anerkannt (nonsens) und wenn er nicht leistungsfähig war dann hätte er das doch damals geltend machen müssen, jetzt wäre es zu spät (hatte er, hat bloß niemanden beim JA interessiert damals). Da platzte mir der Kragen, ich schnappte mir den Hörer und hab ihr erst mal was über rechtsstaatliches Verfahren erzählt und dass sie, wenn sie schon irgendeine Forderung behaupten, ihm wenigstens eine Abrechnung darüber schuldig sind.
Hat jemand in einem vergleichbaren Fall schonmal gegen das Finanzamt geklagt oder auch gegen das Jugendamt selber eine Feststellungsklage eingereicht und kann uns mit seinen Erfahrungen weiter helfen?