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Hallo Viola,
im Selbstbehalt ist eine Warmmiete von 360 Euro enthalten. Die wollen prüfen, ob er
vielleicht nur 250 Euro bezahlt um dann noch etwas „abzuschöpfen“. Irgendwo (evtl. hier
im Forum, bin aber nicht sicher ob es da ist) habe ich aber ein höchstrichterliches
Urteil gelesen, dass es dem Unterhaltspflichtigen überlassen sein muss, wie er sein
Leben gestaltet. Ob er sich eine billige „Absteige“ leistet und das freigewordene Geld
für ein teueres Hobby ausgibt oder im Bordell verbrät. Er kann sein Leben von den 900
Euro so gestalten wie er es möchte.
Fragt den Anwalt nach dem Urteil – sollte er kennen – wenn Du es hier im Forum nicht
findest.
Gruß
Ingrid
Von: Üppi13 [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Dienstag, 1. Juli 2008 22:17
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Könnt Ihr mir evtl weiterhelfen? - Dresden
Hallo.
Ja durchatmen auch wenns schwer fällt.Zum Glück war ich heute bei meiner Psychologin und
konnte mir da ein wenig meine Verzweiflung von der Seele reden.
Am Freitag gehen wir dann zu unserem Anwalt. Mal sehen was der so sagt.
Ich muß auf diesem Bogen nix ausfüllen (Würden sie von mir au net bekomme!)
Nur er muß seinen Finanzielle Situation darelegen und auch schreiben wieviel Warmmiete
er bezahlen muß.
Da werden sie wohl versuchen ihm da was abzuziehen (Weil wir ja zusammen wohnen). Aber
wir werden sehen was der Anwalt sagt.
Wenn er sagt es ist so rechntens dann können wir ja eh nix machen glaub ich.
Aber warum wollen die wissen wieviel er Miete bezahlt, wenn er doch als Arbeitnehmer
einen Selbstbehalt von 900 Euro hat.
(Aber ich nehme mal an das das der einzige Punkt ist wo sie ihm evtl was abzwacken
könnten)
Lg Viola
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