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Hallo Baby,
wissen müßte man hier, wo die Ehe geführt wurde und wo geschlossen. Also soweit ich informiert bin, wird eine Ehe die in Deutschland (überwiegend) geführt wurde - also wo das Paar in Deutschland lebte - nach deutschem Recht geschieden.
Anders ist es, wenn bei binationalen Ehen in die Ehe im Heimatland des nichtdeutschen Partners geführt wurde.
Selbst wenn beide Partner Ausländer sind, sie aber in Deutschland leben, wird in vielen Bereichen nach deutschem Recht geschieden - wenn es das ausländische Recht zulässt.
Ich war auch schon mit einem Ausländer verheiratet gewesen. Wir haben in Deutschland gelebt und wurden nach deutschem Recht geschieden.
Viele Türken die hier leben, werden nach Deutschem Recht geschieden. Am besten bei der polnischen Botschaft nachfragen, ob es ein spezielles Abkommen gibt.
Gruß
Ingrid
----- Original Message -----
From: BabyOne
Sent: Thursday, July 29, 2004 9:17 PM
Subject: [Zweitfrauen-Forum] Scheidung mit Verschuldensfeststellung
Hallo,
ich habe folgende Frage:
Mein Freund ist Pole und will sich dieses Jahr endlich scheiden lassen. Nach polnischem Recht ist bei der Scheidung die Feststellung des Verschuldens nötig, es sei denn beide Seiten verzichten darauf. Wenn aber beide Seiten darauf verzichten, kann seine Ex maximal fünf Jahre lang noch Unterhalt verlangen und dann wäre Schluss. Deswegen befürchten wir, dass sie es darauf ankommen lassen wird und versuchen wird zu erreichen, dass er als der Schuldige festgestellt wird.
Er hat sie nie betrogen, ist kein Alkoholiker und nicht gewalttätig. Also wie könnte sie noch argumentieren um ihm die Schuld zu geben? Die Trennung lief auch so, dass sie ihm ein Ultimatuum gesetzt hat und verlangt hat, dass er die Wohnung in zwei Wochen zu räumen hat, die Initiative ging also von ihr aus.
Weiss jemand, wie die deutschen Richter solche Fälle behandeln, nachdem es ja das Verschuldensprinzip im deutschen Recht schon lange nicht mehr gibt? Wir haben Angst vor einer Schlammschlacht, aber wir haben auch Angst, dass er bis in alle Ewigkeit für sie zahlen soll.