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Hallo,
auch wir haben so eine nettes Schreiben des JA bekommen, worin steht, dass eine Beratung der Eltern aussichtlos erscheint und das Familiengericht wohl besser entscheiden solle. Natürlich wurden von Seiten des JA nicht erläutert 'warum' oder 'durch wen' kein Einverständnis der Eltern zu erzielen ist. Andernfalls wäre ja auch alles klar gewesen.
Heute, einige Wochen nach Eingang dieses Schreibens bin ich aufgrund der kranken Einstellung mancher Jugendämter fast schon stolz dass mein Mann hier sozusagen als 'beratungsresistent' gilt. Ist ja fast schon eine Lob ;-)
Manchmal nützt es was, wenn man das JA auch mal an seine Aufgaben erinnert, zumindest ist es gut mal nachzulesen und zu wissen, was deren Aufgaben sind und wozu sie verpflichtet sind. Nur leider nutzt das oftmals nichts, wenn es nur zum Nutzen - und oft habe ich den Eindruch zum Schutz - der Mütter angewandt wird.
SOZIALGESETZBUCH
Achtes Buch - (SGB VIII):
Kinder- und Jugendhilfe
http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/rv/ges_soz/sgb08_1.htm
LG
Sabine Meseke
Oberfeldring 44
37083 Göttingen
Tel: 0551-75073
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'KINDER HABEN EIN RECHT AUF ALLE GESCHWISTER!'
[editiert: 01.11.04, 17:28 von Biene1]