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Hallo,
im September 2004 wurde ich geschieden und bekam für das Scheidungsverfahren PKH bewilligt. Letzte Woche flatterte dann ein Brief vom Amtsgericht ins Haus, in dem stand, das die Prozesskostenhilfe überprüft werden soll und ich bitte alle Angaben mit beiliegendem Formular einreichen soll. Ist ja alles kein Problem, dachte ich mir. Heute bekam ich dann endlich die zuständige Rechtspflegerin (habe es eine Woche mehrmals pro Tag vergeblich versucht) ans Telefon. Ich wollte einfach nur wissen, ob ich alle Belege nochmal einreichen soll oder nur die, die sich geändert haben.
Sie fragte dann was sich geändert hat, ich sagte daraufhin, das ich nicht mehr arbeitslos bin sondern Erziehungsgeld und einen Minijob habe und das ein Kind dazugekommen ist. Sie sagte mir am Telefon, das wenn ich mit dem Kindesvater zusammen lebe, dieser auch seine Einkünfte offen legen muß, da er mir ja gegenüber unterhaltspflichtig ist, denn weil wir ein gemeinsames Kind haben, muß er finanziell für mich aufkommen, da ich ja aus diesem Grund auch nicht arbeiten kann.
Hm ... er kommt ja finanziell nicht für mich auf, wir teilen uns alle Kosten (wie Miete, Essen, Rechnungen etc.)
Da wird mein LG jetzt herangezogen um meine Scheidung zu bezahlen ??? Ich meine, Unterhalt steht mir ja keiner zu ... es kommen ja erst die Nochehefrau und die Kinder in der Berechnung, dann bleibt groß nix mehr übrig.
So richtig verstehe ich das jetzt nicht, muß ich ganz ehrlich gestehen.
Ich habe heute erstmal um eine Fristverlängerung gebeten und mir einen Termin bei meinem Anwalt geben lassen.
Grüsse
Katrin