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Hallo Sigi,
gemäß BGB § 11 teilen die Minderjährigen Kinder den Wohnsitz der Sorgeberechtigten Elternteile. Leider stehen dem die jeweiligen Meldegesetze der Bundesländer entgegen.Diese lassen jeweils nur einen Hauptwohnsitz zu und zusätzlich Nebenwohnsitze.
Schlicht du wirst es nicht erreichen 2 Hauptwohnsitze eingetragen zu bekommen. jedoch ist es erreichbar einen Nebenwohnsitz eintragen zu lassen, auch ohne Unterschrift der Mutter.
grüßle Thomas
Hallo Ihr Lieben,
noch eine Frage zum Doppelwohnsitz:
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann besteht dieser für das Kind
grundsätzlich und unabhängig vom Aufenthaltsbestimmungsrecht??
(Beide Elterteile haben das Sorgerecht, die Mutter das ABR.)
Das Kind ist beim Wohnsitz der Mutter angemeldet.
Muss es zusätzlich beim Einwohnermeldeamt am Wohnsitz des Vaters angemeldet werden?
Oder ist dies nicht erforderlich, weil das Kind diesen Anspruch sowieso hat?
Bei unserem Einwohnermeldeamt kam die Auskunft, dass ein Zweitwohnsitz gemeldet
werden könne, dies aber lieber nur mit der Unterschrift beider Elternteile.
Liegt das im Ermessen des Sachbearbeiters oder gibt es hier rechtlich andere Grundlagen?
Für mich bedeutet Doppelwohnsitz: 2x Erstwohnsitz. Oder liege ich hier falsch?
Bisher kann ich Urteile immer noch 5x lesen und verstehe immer noch nicht alles, wenn
überhaupt.....
Lieben Gruß
Sigi