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Hallo Stückchen,
es gibt die rechtliche Möglichkeit, dass auch Eltern ihren Unterhaltsanspruch verwirkt haben. Suche mal mit
den Begriffen Rabeneltern und Unterhalt. Bisher kenne ich nur Urteile, bei denen die Verwirkung dann gewirkt
hat, wenn Eltern ihre Kinder z. B. nicht selbst aufgezogen, sondern ausgesetzt, in Heime abgeschoben usw.
haben.
Für mich (ob aber auch für Richter??) ist die eigentlich UNBEGRÜNDETE Ablehnung der Eltern, wenn die Kinder im
Erwachsenenalter sind, genauso ein Verwirkungstatbestand. Ich will das mal an einem Beispiel festmachen:
Eltern brechen den Kontakt ab, weil sich das Kind einen Partner mit einer anderen Hautfarbe (Religion, Rasse,
sozialem Status, Gleichgeschlechtlich oder ähnl.) gesucht hat.
Eltern, wenn sie nicht gerade total senil sind, haben auch die Wünsche/Neigungen der erwachsenen Kinder zu
respektieren, wenn sie von ihnen (und indirekt auch vom eigentlich abgelehnten Partner) Unterhalt haben
wollen.
Der Rabenelternfaktor darf sich nach meiner Meinung nicht nur auf die Kindheit beziehen.
Aber wie gesagt, ist meine Überlegung und hat kein juristisches Herkommen. Aber trotzdem vielleicht mal von
einem Juristen (z. B. bei frag-einen-anwalt ) klären lassen.
Grüßle
Ingrid
Von: suessstueck [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Donnerstag, 6. Juni 2013 08:00
An: Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmänner - Kummerecke für allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Re: Elternunterhalt
Hi Ingrid,
herzlichen Dank für die tollen Infos, das hilft zwar erstmal weiter, aber ist auch ernüchternd.
Eigentlich gehts auch gar nicht darum, dass es ein finanzielles Problem ist, aber nach den ganzen Demütigungen
die passiert sind jetzt vielleicht für noch einen dieser Truppe zahlen zu sollen ist schon schwer zu verdauen.
Die wünschen uns alle die Pest an den Hals, aber unser Geld nehmen sie gern.
Mal abwarten was passiert.
Ich wünsche Dir eine tolle, ruhige und friedliche Woche
´stueck
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Unser Kopf ist rund, damit unsere Gedanken die Richtung ändern können
Schumacher @ zweitfrauen.de