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Hallo Wurzl,
so wie ich es (fantasiereich) zwischen Deinen Zeilen rauslese, sind bei
Euch schon in der Vergangenheit ziemliche Fehler gelaufen. Ein Fehler
ist, dass Du Auskunft über Deine wirtschaftlichen Verhältnisse gegeben
hast und dass Ihr eingestanden habt, zusammen zu wirtschaften. Tipps wie
man das Zusammenwirtschaften verhindert, befinden sich als Surrogat in
den Urteilen (dazu musst Du eingeloggt sein) zu Hartz IV.
Zur Abänderungsklage beantragt Ihr per einstweiliger Anordnung einen so
genannten Pfändungsstopp. Genau genommen heißt das Ding dann:
Einstellung der Zwangsvollstreckung.
Wenn der Richter hierüber dann einen Beschluss zu Eueren Gunsten macht,
gibt er meist auf, dass der strittige Unterhalt als Sicherheitsleistung
beim Gericht hinterlegt oder eine Bank- (Prozess-) Bürgschaft macht.
Wenn der Unterhalt dann abgeändert wurde, bekommt Ihr den Anteil zurück,
denn Ihr nicht zahlen musstet.
Euer Mieter-, Vermieterkonstrukt halte ich für sehr gefährlich. Warum
macht Ihr nicht real dass jedem die Haushälfte gehört? Ob Dein Schatz
den Wohnkostenanteil (meist 360 Euro) für Miete oder für Zinszahlungen
ausgibt, macht keinen Unterschied. Lediglich die Tilgung wird ihm nicht
angerechnet.
In Zukunft am Besten keine Berechnungen beim Jugendamt mehr anerkennen.
Wenn was unklar ist, zu Notar gehen und dort den Titel, gegen geringes
Geld, (nach oben) anpassen lassen. Ein Notar haftet für seine falsche
Beratung – ein Jugendamt nicht. Er muss sich auch nicht die Reduzierung
des Selbstbehaltes gefallen lassen, wenn er keine Ersparnis durch Euer
Zusammenleben hat. Sollen sie doch klagen. Gerichte rechnen in den
meisten Fällen fairer als die Jugendämter und die Jugendämter scheuen
die Arbeit, die der Weg zum Gericht macht.
Wenn er einen, vom Jugendamt falsch errechneten Titel schon
unterschrieben hat, wird er Probleme haben, diesen per Gericht
abgeändert zu bekommen. Lest mal auf dem Titel nach, ob darauf steht,
dass er den Titel freiwillig erstellen lässt. Die Richter können daraus,
nach der entsprechenden Aussage des Jugendamtes, dass Dein Mann den
Titel genauso haben und damals nicht weniger bezahlen wollte.
Warum zahlt er noch das Haus der Ex ab? Macht der Dame klar, dass er
finanziell am Ende ist, wenn die Forderungen in Zukunft weiter so
überhöht sind. Wenn er dann nicht mehr „ihr“ Haus abzahlen kann,
riskiert sie die Versteigerung (und er eine schlechte Schufa). Seht es
so wie es ist, Ihr seit nicht nur in der Hand der Ex, Ihr habt auf ihr
Allerheiligstes auch die Hand drauf.
Ist die Abzahlung ihres Hauses irgendwo in ihren Unterhalt,
Vermögensausgleich eingerechnet worden? Wenn nein, gib Laut, dann habe
ich eine Idee, wie Ihr eine Trumpfkarte ziehen könnt.
Grüße
Ingrid
-----Ursprüngliche Nachricht-----
Von: wurzl [mailto:@carookee.com]
Gesendet: Freitag, 2. Dezember 2005 16:02
An: Zweitfrauen, Zweitmänner und Zweitfamilien - Kummerecke für
allgemeine Themen
Betreff: [Zweitfamilienforum] Hauskauf. Tipps? Tricks???
Hallo,
da wir wegen Eigenbedarf bald aus unserer Wohnung rausmüßen, aber kein
bezahlbarer Wohnraum für 7 Personen zu finden ist, haben wir überlegt
für weniger Geld ein Haus zu kaufen.
Wir sind nicht verheiratet. KV ist immer noch totaler Mangelfall. Exfrau
versucht ständig mit allen Mitteln& Lügen mehr Unterhalt zu bekommen.
Eine Abänderung ist dann natürlich nicht von heute auf morgen möglich
und somit gilt der zuviel bezahlte bz. zu unrecht zuviel bezahlte KU als
verbraucht.
Wir haben gerade die Möglichkeit ein günstiges teilvermietetes haus zu
bekommen. Seine Eltern würden uns Darlehensweise das Geld dafür geben.
Jetzt dachten wir uns, daß ich im Grundbuch stehe, damit meinem LG nicht
auch noch ein Wohnvorteil/ Vermögen beim JA angerechnet wird. Großeltern
können/ wollen auch nicht ins Grundbuch, weil Exfrau schon mehrfach
angekündigt hat, sich den Unterhalt für die Kinder bei seinen Eltern zu
holen, egal wie.
- Falls jetzt ein Aufschrei passiert : Im Innenverhältnis könnte man ja
einen Notarvertrag abschließen, daß ich bei Trennung etc.. keine
Ansprüche am Haus habe. Bin ja in Elternzeit und ohne Einkommen.-
Vermieter werde wohl auch ich sein müßen für die vermietete Wohnung.
Kann da das JA kommen und LG wieder den SB kürzen, weil ich Einkommen (
300€ inkl NK ) habe????? Das muß ich ja schon steuerlich angeben, bzw.
einen Großteil an seine Eltern zurückzahlen. Außerdem zahle ich meine KV
selber. Aber trotzdem hat das JA schon mehrfach mein Erziehungsgeld und
das Kindergeld unseres KIndes mit in seine Einkommensberechnung
reingerechnet. Sein SB liegt auch immer noch bei 840€, keine
Umgangskosten und auch keine fahrtkosten die schon während der Ehe
bestanden werden angrechnet. Auch nicht ehebedingte Schulden.....
Könnte ich dann einen Mietvertrag mit meinen LG machen, über die Höhe
der NK ( Strom, Gas, Wasser, Versicherung )??? Das sind ja auch Kosten
die tatsächlich bezahlt werden müßen, also ich meine hier kann man ja
nicht von scheinmietvertrag oder so reden.
Gibt es sonst noch etwas, was wir beachten müßen???? hat irgendwer noch
Tipps?????
Versteht mich nicht falsch, es geht nciht darum irgendwelche gelder zur
Seite zu schaffen oder sich um den KU zu drücken. Aber wir haben seit
Jahren unglaubliche Probleme mit dem JA, der KM, ihrer Anwältin....alles
ungerechtfertigt und zum Teil ohne jede rechtliche Grundlage. Ihm wurde
ja der SB gekürzt nachdem ich zu ihm zog mit kind. Aber ich hatte nicht
einen Cent Einkommen.
Und bevor jetzt einer sagt KU wird ja kaum gezahlt weil Mangelfall und
co... KM erhält Kindergeld, Unterhalt, Unterhaltsvorschuß, Exmann zahlt
IHR Haus ab ohne Rechte zu haben, wenn er die Kids sehen will, dann hat
er gefälligst Schuhe, Bekleidung etc...noch extra zu kaufen und so
weiter......
Wir haben nur einfach genug und wollen, das nicht das jedesmal und vor
allem nicht jetzt bei dem haus noch alles mögliche beim Einkommen
geschröpft wird. Nur etwas gerechter solls zugehen, so wie es in den
Leitlinien des zuständigen OLg steht, auch wenns hier beim JA und ihrer
Anwältin wohl noch nicht bekannt ist.
Danke und Grüße,
wurzl
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Schumacher @ zweitfrauen.de