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Hallo Ingrid,
so wie ich sehe, ist meine Antwort vom Samstag im Nirvana verschwunden. Nun denn, auf ein Neues, hoffentlich bringe ich den text einigermaßen verständlich rüber, da man in der SS wirklich kaum noch denken kann;-))
1. Ich lese doch im Forum;-)) Ich habe nie irgendwann beim Jugendamt meine Einkommensverhältnisse offen dargelegt. Nach der Geburt unseres gemeinsamen Kindes hat das JA einfach Erziehungsgeld und Kindergeld unseres Kindes auf das Einkommen meines Partners geschlagen. Das wir nicht gemeinsam wirtschaften wird sich bei einem gemeinsamen Kind wohl schlecht nachweisen.
zu 2. Abänderung bei Gericht ist leider nie erfolgt. Hier steht wohl ein Väterfeindliches Gericht, welches den Antrag nichtmal angenommen hat. ;-((
zu 3. Habe mich von einer befreundeten Fachanwältin für Familienrecht informiert. Und diese sagte uns bereits, daß meinem LG der Wohnvorteil auf sein Einkommen geschlagen wird, obwohl wir ja das Darlehen zurückzahlen müßten. Das wird das JA aber nicht anerkennen, da es ja an seine Eltern gezahlt wird.
Das gleiche Spiel bei seiner Lebensversicherung. exfrau wußte wohl noch wann diese fällig wird. Kurz vorher bekamen wir dann vom Jugendamt und ihrer Anwältin ein Schreiben, daß die Versicherungssumme für den Kindesunterhalt einzusetzen ist.
Glücklicherweise hatte mein LG die Auszahlung aber bei der Versicherung vorher abändern lassen und erhält diese nun erst nach Renteneintritt.
zu 4. Das Haus hatte mein LG bereits zu 90% alleine abbezahlt. natürlich kein Wort darüber beim scheidungstermin. Sie hätte ihn nämlich auszahlen müßen. Er muß noch einen Kredit fürs Haus abbezahlen, es besteht ein Notarvertrag. Wir wollten das ganze gegen die Wand fahren lassen, aber dann fing seine Exfrau wieder damit an ihn mit den Kindern zu erpressen. Da hat er eingewilligt. Und nun steht er auch nichtmehr im Grundbuch. Für diesen Vertrag mußte er auch noch zahlen!!! Was blieb ihm auch übrig.
Die Abzahlung wurde wie gesagt nirgendwo berücksichtigt!!!! Sie prahlt jetzt nur damit rum, daß sie ja schließlich auch einen Kredit abbezahlen muß. *g* Naja, 90% der Zahlung hat ja auch schon mein LG übernommen.....Unterhalt bekommt sie übrigens nicht.
Für den Unterhalt besteht ein Zwangsvollstreckungsverzicht. Aber ich werde meinem LG trotzdem in den Allerwertesten *g* treten, damit er sich einen anderen Anwalt sucht, der spätestens nach der Geburt unseres zweiten Kindes beim Gericht eine Abänderung beantragt.
Noch eine Frage dazu, damit ich im Unterhaltsforum keinen neuen Thread aufmachen muß. Wie ich hier in den Urteilen lesen konnte, dürfen meinem LG keine Schulden beid er Unterhaltsvorschußkasse o.ä. entstehen, da er unverschuldet teilweise leistungsunfähig ist.
Was heißt dann der Satz der UVG-Kasse konkret:
Ich setze Sie hiermit gemäß §1613 BGB in Verbindung mit § 7 Abs. 2 UVG in Höhe der von mir geleisteten Zahlungen in Verzug.
Heißt das etwa, das doch Schulden auflaufen???? Die müten doch eigentlich als Ausfallleistungen verbucht werden, oder????
Weißt Du, wir haben nur keine Lust, keine Kraft mehr das alles mitzumachen. Das JA steht uns im Rücken, fordrt alle paar Monate Einkommensnachweise, obwohl sich das Gehalt seit Jahren nicht geändert hat. Ihre Anwältin..... Seine Exfrau ist auch vom Feinsten und hat nun alle Besuchswochenenden mit Terminen der Kinder vollgepackt. Das heißt, LG holt seine Kinder zwar ab, muß sie aber am Samstag und Sonntag zu all mäglichen Terminen fahren. Und dann bitte schön auch noch extra Schuhe und co für die Kinder....
Wenn er das nciht macht, dann wird der Umgang eingeschränkt und sie wird dann seine Eltern zu Unterhalt verklagen etc..pp....
so, dann war mein Adventsgruß vom Samstag auch umsonst. Hoffe der Text bleibt nun im Forum.
Grüße, wurzl